Herzlich willkommen, liebe Fünftklässler*innen!

Liebe Schülerinnen und Schüler unserer neuen 5. Klassen, sehr geehrte Eltern,

nachdem nun am gestrigen Montag die am 23.06. angekündigten Klärungen des Ministeriums bei uns eingegangen sind, können wir euch und Ihnen nun endgültige Informationen zu eurem ersten Tag am Gymnasium Kreuzau geben:

Da Einschulungsfeiern nach den Vorgaben zwar möglich, aber die allgemeinen Regelungen der Coronaschutzverordnung in Bezug auf Abstandsregeln und Maskenpflicht einzuhalten sind, bleibt es bei den Regelungen, die wir im Schülerinfo für die neuen 5. Klassen bekanntgemacht hatten:

Es wird am Mittwoch, dem 12.08. für die Klasse 5a und am Donnerstag, dem 13.08. für die 5b jeweils eine kleine Feier ab 9 Uhr für die Kinder und je ein Elternteil in unserem Forum geben. Im Anschluss daran gehen die Kinder mit Ihren Klassenlehrerinnen in ihre Klassenräume und Frau Rubel und ich geben den Eltern noch ein paar wichtige Informationen und beantworten Ihre Fragen. Um 11 Uhr endet dann jeweils der erste Tag für unsere neuen 5. Klassen. Der reguläre Unterricht für beide Klassen beginnt dann am Freitag, dem 14.08. (und die Klasse 5b hat am 12. und die 5a am 13. unterrichtsfrei.)

Liebe Fünftklässler*innen, wir freuen uns sehr auf euch und wünschen euch all den etwas sonderbaren Bedingungen zum Trotz einen tollen Start am Gymnasium Kreuzau!

P.S. an Sie als Eltern: Auch wenn das entsprechende Gesetz schon im November beschlossen wurde und wir seitdem immer wieder nachgefragt haben, hat die Landesregierung den Schulen bis heute keine Regelungen dazu mitgeteilt, wie der Nachweis einer Masernschutzimpfung durch uns überprüft werden soll. Da wir uns aber an die Vorgabe gebunden fühlen, dass ab dem 01.03. ein solcher Nachweis für alle, die neu in eine Bildungseinrichtung aufgenommen werden, “vor Beginn der Betreuung” erbracht werden muss, haben wir uns nun selbst bemüht und mit einiger Mühe im Internetangebot des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen die notwendigen Informationen und Formulare gefunden.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir Sie daher nun recht kurzfristig bitten müssen, am 12. oder 13.08. einen Impfausweis bzw. eine Bescheinigung mitzubringen, damit wir für Ihr Kind den Impfschutz überprüfen können. Anhand dieser Information des Bundesgesundheitsministeriums können Sie ersehen, wann aus dem Impfausweis der erforderliche Impfschutz hervorgeht bzw. in welchen Fällen es statt dessen einer ärztlichen Bescheinigung auf diesem Vordruck bedarf. Danke für Ihr Verständnis und die Mithilfe bei der möglichst unaufwändigen Erfüllung unserer im Sinne der Gesundheit aller sicher sinnvollen Verpflichtung!

04. August 2020 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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