AKTUALISIERUNG: Distanzunterricht für 5 – EF, Präsenzunterricht nur für Q1 und Q2 ab Montag

Nach einer am frühen Donnerstagabend veröffentlichten Information von Ministerin Gebauer soll nun doch zumindest für die erste Woche nach den Osterferien kein Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen stattfinden. In einer Schulmail kurz vor 20 Uhr sind wir dann über weitere Details informiert worden. Hier nun nach der Beratung von heute Morgen im Schulleitungsteam die konkretisierten Regelungen zum Schulbetrieb ab Montag, dem 12.04..

Unterricht für Q1 und Q2

  • Für die Jahrgangsstufe Q2 findet vom 12. bis 21.04. der Unterricht nach Stundenplan statt. An den Unterrichtsstunden der Grundkurse nehmen aber nur noch die Schüler*innen teil, die das jeweilige Fach als 3. oder 4. Prüfungsfach gewählt haben. Für die Schüler*innen, die in der Zeit ihrer nicht als Abiturfächer gewählten Grundkurse noch auf späteren Präsenzunterricht in ihren Abiturfächern warten müssen oder aus anderen Gründen nicht nach Hause gehen oder fahren können, werden wir Räume für das Lernen alleine oder in kleinen Gruppen bereitstellen. Alle beachten bitte die Informationen dazu im Stufenteam, halten sich an die Regeln zu Masken, Abstand, Hygiene und Lüftung – und nutzen bitte die Zeit auch wirklich zum Lernen! Am 22.04. erhalten dann die angehenden Abiturient*innen – hoffentlich alle – ihre Zulassung zur Prüfung, bevor dann am 23.04. die ersten schriftlichen Prüfungen starten.
  • Die o.a. Schulmail enthält für die Q2 folgende zusätzliche Regelung: “Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.” Wer diese Regelung für sich in Anspruch nehmen möchte, wendet sich zwecks Beratung bitte per Teams oder telefonisch an den Schulleiter.
  • Für die Q1 findet Präsenzunterricht mit den kompletten Lerngruppen statt, wobei für einzelne große Grundkurse der Q1 abwechselnd die Schüler*innen, die das Fach nicht als schriftliches gewählt haben, in Nebenräumen am Unterricht teilnehmen oder Aufgaben erledigen.
  • In eventuellen Freistunden nutzen alle bitte die für sie im Stufenteam bekanntgegebenen Räume, tragen sich dort in die Listen ein und halten sich an alle Regeln zu Abstand, Masken, Hygiene und Lüftung.
  • Über die Details zu den Raumplänen und eventuellen Distanzunterrichtsräumen für die Q1 informieren sich bitte alle in WebUntis.

Unterricht für die Stufen 5 bis EF

  • Für alle Schüler*innen der Stufen 5 – EF findet der Unterricht vorerst nach den bestehenden Regelungen als Distanzunterricht statt.
  • Die kommende Woche ist eine ungerade Woche, in der in der Regel längere Videokonferenzen nur in den 1. und 3. Stunden stattfinden sollen.

Klausuren und Klassenarbeiten

  • Die Klausurpläne für die Q1 und die EF sind in den Stufenteams bereits bekanntgemacht worden. Zu den Klausurterminen sind natürlich alle zur Anwesenheit verpflichtet – unabhängig von der Aufteilung in A- und B-Gruppen. Es gelten die allgemeinen Regelungen zum Entschuldigungsverfahren. Nach Ende der Klausuren verlassen bitte möglichst alle die das Schulgelände, die an dem jeweiligen Tag keinen Präsenzunterricht haben.
  • Die Klausuren für die EF beginnen bereits am 13.04.. So wollen wir es möglich machen, dass möglichst viele Schüler*innen noch vor ihren Wahlentscheidungen für die Qualifikationsphase eine Rückmeldung vor allem in den in der S-I nicht mit schriftlichen Leistungsüberprüfungen verbundenen Fächern erhalten.
  • Die Klassenarbeiten der Klassen 5 – 9 beginnen nach der Entscheidung zum Distanzunterricht in der ersten Unterrichtswoche nun frühestens am 26.04.. Anfang der kommenden Woche werden die Stufenleitungen die Pläne bekanntmachen. Die Klassenarbeiten werden im Falle von Wechselunterricht in der Regel in den Zeiten des Präsenzunterrichts für die jeweils halben Klassen an zwei aufeinander folgenden Tagen geschrieben werden. Über die Planungen für den Fall eines fortgesetzten Distanzunterrichts werden wir rechtzeitig informieren. Je nach den weiteren Entscheidungen des Ministeriums ist es durchaus möglich, dass Klassenarbeiten auch schon ohne erneuten vorhergehenden Präsenzunterricht geschrieben werden müssen.

Notbetreuung und Distanzunterricht in der Schule

  • Die vor den Ferien geltenden Regelungen zur Notbetreuung für Schüler*innen der Klassen 5 und 6 gelten weiterhin. Wenn Eltern diese in Anspruch nehmen möchten, bitten wir um eine kurze Information über Teams oder per Mail an die Klassenleitung und darum, dass Sie Ihrem Kind das neue Formular der Landesregierung ausgefüllt mitgeben.
  • Auch wenn es dazu in der Schulmail keine neue Regelung gibt, halten wir es für sinnvoll, auch weiterhin Schüler*innen der Klassen ab Jahrgangsstufe 7, die zu Hause keine Möglichkeit haben, erfolgreich am Distanzunterricht teilzunehmen, diese Teilnahme in der Schule zu ermöglichen. Bitte informieren Sie ebenfalls die Klassenleitung, falls Sie für Ihr Kind bereits ein solches Angebot des Schulleiters genutzt haben und dies weiter in Anspruch nehmen möchten.

Verpflichtende Tests als Voraussetzung für den Schulbesuch

Die o.a. Schulmail legt fest, dass es “ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben (wird). (…) Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.”

Uns stehen in ausreichender Zahl Tests zur Verfügung, so dass wir diese jeweils am Montag und am Mittwoch in den Leistungskursen der Q1 und Q2 und für die teilnehmenden Schüler*innen in der Betreuung sowie für alle anwesenden Lehrer*innen und das nicht-lehrende Personal werden durchführen können. Wer einen Nachweis über einen negativen “Bürgertest” mitbringt, informiert bitte die Lehrperson des jeweiligen Kurses bzw. die Aufsicht in der Betreuung. Nach den Bestimmungen der Schulmail müssten Schüler*innen, die nicht am Test teilnehmen und keinen anderen Nachweis eines negativen Testergebnisses vorlegen, vom Besuch der Schule ausgeschlossen werden. Über die Folgen eines solchen Ausschlusses enthält die Schulmail keine Informationen.

Wir bitten um Verständnis für die erneute Kurzfristigkeit der Ankündigung neuer Regelungen – und hoffen, bei der Umsetzung alle wichtigen Dinge berücksichtigt zu haben. Und wir bitten alle Schüler*innen und Eltern darum, sich hier über eventuell notwendig werdende Aktualisierungen zu informieren – und sich bei Fragen oder Anregungen über mail@gymnasium-kreuzau.de mit uns in Verbindung zu setzen.

Trotz aller Widrigkeiten allen ein schönes Wochenende und weiterhin so erfolgreiches Lernen, wie nur möglich!

08. April 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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