Teil 1: Worauf Du achten solltest, wenn Du im Laden einkaufst

Wenn Du Dein 7. Lebensjahr vollendet hast, bist Du dazu berechtigt, Kaufverträge in Höhe Deiner normalen wöchentlichen Taschengeldsumme abzuschließen. Bei normalen Käufen im Laden gilt der Vertrag mit der Übergabe der Ware und des Geldes als abgeschlossen und Du kannst nicht von diesem Vertrag zurücktreten. (Bei manchen Geschäften – siehe die Teile 2 und 3 – hast du aber ein Widerrufsrecht.)

Wenn Du Käufe zu höheren Beträgen als der üblichen Taschengeldsumme tätigen willst, musst Du entweder 18 Jahre alt sein oder die Einverständniserklärung Deiner Eltern haben. Der sogenannte „Taschengeldparagraf“ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schreibt keinen festen Betrag vor, für den Minderjährige einkaufen dürfen, deshalb gibt es einen gewissen Spielraum. Es gilt aber generell, dass Händler  bei höheren Beträgen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern) verlangen müssen. Sind Deine Erziehungsberechtigten im Nachhinein gegen einen Kauf, den Du vorgenommen hast und der Deine normale Taschengeldsumme übersteigt, so ist der Kaufvertrag unwirksam und sie können die Ware zurückgeben und das Geld zurückverlangen.

Bei allen Kaufverträgen gilt, dass der Händler eine Gewährleistungspflicht hat. Das heißt, dass die Ware frei von Mängeln (z.B. Beschädigungen) sein muss und dass sie die versprochenen Eigenschaften auch haben muss, dass also technische Geräte z.B. funktionieren müssen. Diese gesetzliche Gewährleistungspflicht für einen deutschen Anbieter oder Händler beträgt 2 Jahre.

weiter zum Teil 2

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