Regelungen zum Distanzunterricht vom 11.-31.01.

Leider konnten wir nach Eingang der Schulmail uns erst am Donnerstagnachmittag im Schulleitungsteam auf die Details der Regelungen für den Unterricht ab Montag verständigen. Wir machen sie nun gerne bekannt.

Wir bereits mitgeteilt, findet der Unterricht bis zum 31.01. in Form von Distanzunterricht statt. Auch wenn wir darin mittlerweile ein wenig Übung haben, stellt eine erneut recht kurzfristige Entscheidung über weitere drei Wochen Unterricht auf Distanz für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Daher sind uns die folgenden Regelungen und Bitten wichtig:

  • Wir haben uns entschieden, von dem Angebot des Ministeriums Gebrauch zu machen und den Montag, den 11.01. als Organsiations- und Vorbereitungstag für alle zu nutzen, d.h., dass am Montag noch kein Distanzunterricht stattfindet. (Zu den Ausnahmen in Bezug auf die Klausuren in der Q1 und Q2 siehe weiter unten.)
  • Lehrererinnen und Lehrer werden den Montag für die (weitere) Planung des Distanzunterrichts nutzen und spätestens in der darauffolgenden ersten planmäßigen Stunde ihrer Lerngruppen die Regelungen für den Unterricht bis zum 31.01. in ihren jeweiligen Fächern erläutern.
  • Schülerinnen und Schüler können den Tag – vor allem bei den Jüngeren auch mit Hilfe ihrer Eltern – nutzen um z.B. ihren häuslichen Arbeitsplatz gut einzurichten und sich (noch einmal) mit den generellen Regelungen für den Distanzunterricht vertraut zu machen, die bereits Anfang Dezember in einer Steuergruppe unter Beteiligung von SV, Schulpflegschaft und Lehrerrat vereinbart wurden.
  • Ab Dienstag findet der Distanzunterricht dann für alle entsprechend dem regulären Stundenplan statt. Dabei ist uns, wie in den o.a. Regelungen erläutert, wichtig,
    • dass alle Schüler*innen zu den regulären Unterrichtszeiten generell erreichbar sind, sofern nicht durch die Lehrkraft andere Regelungen bekanntgemacht wurden,
    • dass Distanzunterricht in verschiedenen Formen stattfinden kann und soll und es z.B. nicht wünschenswert ist, dass Schüler*innen – insbesondere in den jüngeren Klassen – über 4 x 70 Minuten pro Tag oder bei älteren Schüler*innen gar noch länger an Videokonferenzen teilnehmen,
    • andererseits die Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den Lehrer*innen und zwischen den Schüler*innen in Form gelegentlicher auch ggf. kürzerer Videokonferenzen neben dem fachlichen Lernen eine wichtige Funktion des Distanzunterrichts darstellt,
    • und dass allen generell bewusst ist, dass die Leistungen im Distanzunterricht in die Beurteilung zum Halbjahresende einfließen.
  • Nach den Erfahrungen aus der letzten Woche vor den Weihnachtsferien bitten wir dringend alle Eltern darum, mit ihren Kindern noch einmal über das Verhalten im Distanzunterricht, insbesondere während Videokonferenzen zu sprechen. Es wird als grober Regelverstoß betrachtet und ggf. auch entsprechend sanktioniert, wenn z.B.
    • Schüler*innen durch die Veränderung von Einstellungen in Teams die Arbeit der Lehrer*innen oder ihrer Mitschüler*innen behindern (Stummschalten anderer, Störgeräusche usw.)
    • oder sie gar die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, indem Sie z.B. Bildschirmaufnahmen anderer anfertigen und über soziale Netzwerke oder Chats verbreiten.

Das Schulministerium hat festgelegt, dass bis Ende Januar generell keine Klassenarbeiten und Klausuren mehr stattfinden. Einzige Ausnahme sind die für die Schullaufbahn unerlässlichen Klausuren in der Qualifikationsphase. Alle Informationen zu diesen Klausuren sind in den jeweiligen Stufenteams verfügbar. Auch am Montag, den 11.01. finden bereits die ersten Klausuren statt. Alle, die davon betroffen sind, beachten bitte, dass die Busse des Schülersonderverkehrs und die ersatzweise eingesetzten Taxis im Januar nicht fahren. (Der Linienverkehr von Rurtalbus und Rurtalbahn steht demgegenüber natürlich zur Verfügung, ggf. aber nur nach dem Ferienfahrplan.)

Wir geben hier zunächst einen Appell des Schulministeriums weiter: “Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.”

Auch unsere Schule bietet für die Schüler*innen der Klassen 5 und 6, deren Eltern eine Betreuung nicht sicherstellen können, eine Betreuung in der Schule an. Diese soll ausdrücklich dazu dienen, den Kindern die Teilnahme am Distanzunterricht ihrer Klassen zu ermöglichen. Wie schon im Beitrag von gestern erläutert, bitten wir um eine Information an die Klassenlehrer*innen, wenn jemand von diesem Angebot Gebrauch machen möchte. Zum ersten Besuch der Betreuung bringen dann die Kinder bitte das von den Eltern ausgefüllte und unterschriebene Formular des Ministeriums mit. Diejenigen, die das Betreuungsangebot wahrnehmen, finden sich bitte morgens vor dem Sekretariat ein.

Leider sind aufgrund des aufwändigen Antragsverfahrens und der derzeit langen Lieferfristen die bestellten Tablets zur Ausleihe an die Schüler*innen noch nicht eingetroffen. Wir verfügen über noch einige wenige Geräte, die sonst für den Präsenzunterricht genutzt werden und die wir vorerst bis zum 31.01. zur Verfügung stellen können, wenn Schüler*innen keine Möglichkeit haben, zu Hause ein digitales Endgerät für den Distanzunterricht zu nutzen. Bitte benachrichtigen Sie uns bei Bedarf über mail@gymnasium-kreuzau.de, wir würden uns dann – “solange der Vorrat reicht” mit Ihnen wegen der Abholung in Verbindung setzen.

Die Aussetzung des Präsenzunterrichts erfordert zudem eine Reihe weiterer Veränderungen unserer Planung:

  • Die für den 21. und 22.01. geplanten Workshops im Rahmen der Berufswahlvorbereitung für die EF und die Q1 können nicht stattfinden. Wenn die Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 01.02. feststehen, werden wir nach Möglichkeit Ersatztermine festlegen.
  • Gleiches gilt für das für Ende Januar und Anfang Februar geplante Projekt “Umgang mit Trauer, Tod und Sterben” für unsere 9. Klassen. Auch wenn das Thema sicher gerade zusätzliche Bedeutung erlangt, können wir erst dann, wenn eine einigermaßen normale Präsenz in der Schule möglich ist, eine – ggf. reduzierte – Planung entwickeln.
  • Auch die Anmeldungen für die Klasse 5 und die Oberstufe für das Schuljahr 21/22 muss vom 18.02. bis 12.03. in einer an die Bedingungen der Pandemie angepassten Form stattfinden. Wir werden zur Vermeidung von Kontakten beim Warten auf die Anmeldung ein online-Terminbuchungsverfahren durchführen. Umfangreiche Informationen in Text, Bild und Filmen sowie den Link zur Buchung gibt es auf dieser Seite.
  • Auch wenn heute noch nicht absehbar ist, wie sich die Situation nach dem 31.01. darstellen wird, haben wir entschieden, den Fortbildungstag am 01.02. abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Bitte planen Sie den Tag daher nicht mehr als unterrichtsfreien Tag ein.

Danke an Sie und euch alle für die engagierte und geduldige Mitwirkung dabei, dass wir auch die nächsten Wochen gut bewältigen können!

08. Januar 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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