Präsenzunterricht für Q1 und Q2 ab 22.02. und weitere neue Vorgaben

Auf der Grundlage der Regelungen des Schulministeriums geben wir nach Beratung im Schulleitungsteam die Details zum Schulbetrieb ab dem 22.02. bekannt. Wir bitten alle, diese wie gewohnt aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen, damit dann am kommenden Montag vor allem der Präsenzunterricht für die Qualifikationsphase erfolgreich starten kann.

Für die Jahrgangsstufen 5 – EF

  • Dabei gibt es für die Eltern der Klasse 5 und 6 wie bisher die Möglichkeit, eine Betreuung in der Schule in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie – wie es in den Vorgaben heißt – auch “nach sorgfältiger Prüfung” keine Betreuung Ihres Kindes zu Hause sicherstellen können, so geben Sie bitte das Formular des Ministeriums ausgefüllt an Ihre/n Klassenlehrer*in.

Die Jahrgänge Q1 und Q2

… erhalten wie vorgegeben ab dem 22.02. ein Angebot im Präsenzunterricht. Wir haben uns bei der Ausarbeitung unserer Regelungen von den folgenden Überlegungen leiten lassen:

  • Damit der stundenplanmäßige Distanzunterricht für alle anderen Stufen unbeeinträchtigt stattfinden kann, findet auch der Präsenzunterricht für die Q1 und die Q2 nach Stundenplan statt.
  • Im Sinne der Kontaktreduzierung und angesichts der Unmöglichkeit einer “coronagerechten” Mittagspause mit der Möglichkeit, ein Essen zu sich zu nehmen, bleibt der Präsenzunterricht auf den Vormittag beschränkt. Die stundenplanmäßigen Nachmittagsstunden finden als Distanzunterricht statt.
  • Wir beachten bei der Organisation des Präsenzunterrichts die generell vorgegebenen Abstandsregeln. Angesichts der nach wie vor unklaren Pandemielage und der Risiken der Virusmutanten halten wir dies als Vorsichtsmaßnahme für unverzichtbar. Daher stehen nicht für alle Kurse immer Räume zur Verfügung, in denen alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.
  • Wir gestalten die Verteilung der Räume so, dass a) die Leistungskurse mit allen Schüler*innen in Präsenz stattfinden können (einzige Ausnahme in der Q1 siehe unten) und b) durch die Nutzung größerer Klassenräume in den Grundkursen möglichst viele Schüler*innen in Präsenz teilnehmen können.
  • Alle Schüler*innen, die einen Grundkurs als schriftliches Fach (Q1) oder als Abiturfach (Q2) gewählt haben, nehmen immer am Präsenzunterricht teil.
  • Die anderen Schüler*innen nehmen bis zur maximalen Kapazität der jeweiligen Räume an den Grundkursen abwechselnd teil, wobei allen Präsenzunterricht im annähernd gleichen Umfang erteilt werden soll.
  • Schüler*innen, die nicht an den Grundkursen in Präsenz teilnehmen, erhalten Distanzunterricht. Sie nehmen daran entweder zu Hause oder – wenn eine Heimfahrt zeitlich nicht möglich ist – in einem ihrem Kurs zugewiesenen zweiten Raum teil.
  • Die nach wie vor unklare Pandemiesituation erfordert auch darüber hinaus die strikte Einhaltung von Abstandsregeln, Maskenpflicht, vorgegebenen Wegen und Regelungen für den Aufenthalt im Gebäude.

Die Regelungen für Q1 und Q2 im Detail:

  1. Alle Schüler*innen informieren sich verbindlich wenigstens einmal an jedem Unterrichtstag über die Homepage und die jeweiligen Stufen- und Kursteams über die konkreten Regelungen und eventuell notwendig werdende Veränderungen. Es wird nicht als Entschuldigung akzeptiert, wenn veröffentlichte Regelungen nicht zur Kenntnis genommen wurden.
  2. Spätestens am Freitagvormittag (19.02.) werden die Pläne für die veränderten Unterrichtsräume bekannt gemacht. Dabei gibt es für alle Grundkurse a) einen Raum für den Präsenzunterricht und bei den größeren Kursen ggf. b) einen Raum für die Teilnahme am Distanzunterricht. Dabei wird der Präsenzunterricht für zahlreiche Kurse in den größeren Klassenräumen der Klassen 7 – 9 im 2. Stock des Gebäudetraktes C stattfinden. Alle respektieren bitte die Ausstattung der Räume durch die jeweiligen Klassen, verändern daran nichts und belassen persönliche Unterlagen der Mitschüler*innen unter den Tischen.
  3. Falls wegen der begrenzten Raumkapazität nicht alle Schüler*innen, die einen Grundkurs nur als mündliches Fach gewählt haben, am Präsenzunterricht teilnehmen können, obliegt den Fachlehrer*innen die Entscheidung,
    • ob der Distanzunterricht in Form einer Online-Teilnahme am parallelen Präsenzunterricht oder durch die Erledigung zugewiesener Aufgaben stattfindet
    • und wer in welchen Stunden Distanzunterricht erhält.
  4. In den beiden Leistungskurs-Blöcken der Q1 findet jeweils eine der drei Stunden pro Woche als Distanzunterricht statt. Dies gilt
    • für den Block 1 für die 1. Stunde am Dienstag, da wegen des parallelen LK-Blocks der Q2 nicht in ausreichender Zahl hinreichend große Räume verfügbar sind und der Q2 wegen der bevorstehenden Vorabiturklausuren und der Abiturprüfungen der Vorrang eingeräumt wurde, und
    • für den Block 2 am Donnerstag in der 5. Stunde, da es keinen Präsenzunterricht am Nachmittag geben soll.
  5. Der Raumplan wird auch Räume als Arbeitsmöglichkeiten in Freistunden ausweisen, die dann genutzt werden können, wenn zwischen oder unmittelbar vor oder nach Präsenzunterrichtsstunden eine Heimfahrt nicht möglich ist. Die Bestuhlung dieser Räume wird bitte nicht verändert und alle halten sich in diesen Räumen an die Abstandsregeln.
  6. Außer in diesen Räumen ist ein Aufenthalt im Schulgebäude außer zum Wechsel zwischen Unterrichtsräumen für den Präsenz- oder Distanzunterricht nicht erlaubt. In der Vormittagspause halten sich bitte alle – unter Einhaltung der Abstandsregeln – auf dem Außenschulhof auf. (Ausnahmen bei widrigem Wetter werden per Durchsage angekündigt.)
  7. Alle beachten bitte die ausgeschilderten Wege, tragen bitte immer eine medizinische Maske, halten auch auf Treppen und in Fluren die Abstandsregeln ein und desinfizieren oder waschen sich vor bzw. bei Betreten der Unterrichtsräume die Hände.
  8. Der Sportunterricht für Q1 und Q2 findet wie bisher nach Entscheidung der Fachlehrer*innen nur in den theoretischen Bestandteilen als verbindlicher Distanzunterricht am Nachmittag statt. Zusätzlich können die Fachlehrer*innen Bewegungsaufgaben als Hausaufgaben stellen. Wegen der restriktiven Versicherungsregelungen können entsprechend dem zwischen Fachkonferenz und Schulleitung abgestimmten Konzept in den stundenplanmäßigen Zeiten keine für alle verbindlich zu praktizierenden Bewegungsaufgaben gestellt werden.

Klausuren, Klassenarbeiten usw.

  • Die Vorabiturklausuren für die Q2 finden ab 01.03. statt. Der Plan wird im Laufe dieser Woche bekannt gemacht. An den Tagen der Vorabiturklausuren findet für die Q2 generell kein weiterer Unterricht statt.
  • Die Planungen für die Klausuren der EF und der Q1 werden wir bekanntmachen, sobald es dazu Regelungen des Ministeriums gibt, die derzeit noch ausstehen. Das gilt auch für die üblicherweise vorgesehenen zentralen Klausuren der EF in Deutsch und Mathematik.
  • Den Abgabetermin für die Facharbeiten der Q1 haben wir vom 12. auf den 17.03. verlegt. So gewinnen die Schüler*innen noch ein Wochenende für die Fertigstellung, kommen aber andererseits nicht in die Situation, diese noch weiter hinauszuschieben und dann in Konflikt mit den Vorbereitungen auf die eventuell noch vor Ostern erforderlichen ersten Klausuren zu geraten. Wie immer ist es natürlich möglich, bei besonderen und nicht selbstverschuldeten Schwierigkeiten einen individuellen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit zu stellen.
  • Für die Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I hat das Ministerium festgelegt, dass …
    • keine Klassenarbeiten aus dem 1. Halbjahr mehr nachgeholt werden,
    • die Zahl der Klassenarbeiten im 2. Halbjahr generell auf zwei reduziert wird (in den Stufen und Fächern, für die in der Regel drei vorgesehen sind)
    • und die vorgesehenen landesweiten Lernstandserhebungen für die 8. Klassen auf September und damit auf den Beginn der Klasse 9 verlegt werden.
    • Wir gehen davon aus, dass wir mit den Klassenarbeiten für die Klassen 5 – 9 erst nach den Osterferien beginnen werden. Über die Planung werden wir je nach Entwicklung der Infektionslage und der Regelungen für den Schulbetrieb nach Möglichkeit vor den Ferien informieren.

Weitere Regelungen

In Bezug auf die Maßnahmen zur Berufswahlorientierung bleiben vorerst die bislang an die Stufen 8 (Berufsfelderkundung), 9 und Q1 (Praktika) gegebenen Informationen gültig. Über eventuell veränderte Vorgaben werden wir informieren, sobald sie uns mitgeteilt werden.

Mit der Schulmail hat das Ministerium auch alle Klassen- und Studienfahrten vor den Sommerferien untersagt. Damit kann leider in diesem Jahr erneut die geplante und so beliebte Fahrt der 9. Klassen nach Großbritannien nicht stattfinden.

Wir hoffen, dass unsere Planungen im Rahmen der Vorgaben des Ministeriums ein erfolgreiches Lernen vor allem für die Q2 und die Q1 möglich machen und gleichzeitig dazu beitragen, das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Infektionen so gering wie möglich zu halten.

Angesichts der nach wie vor sicher noch kritischen Lage und von Inzidenzwerten und Infektionszahlen deutlich über denen vom März 2020, als die Schulen erstmals geschlossen wurden, danken wir allen für die konsequente Mitwirkung bei der Kontaktvermeidung und beim Infektionsschutz. Wir sollten gemeinsam alles daran setzen, dass ein erneuter Anstieg der Infektionszahlen vermieden wird – der sicher für den Schulbetrieb dramatische Folgen hätte.

17. Februar 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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