Erneuter Start in den Wechselunterricht und verpflichtende Selbsttests ab Montag, 19.04. + Informationen zu Terminen

Die bereits am Mittwochnachmittag in der Pressemitteilung von Frau Gebauer erwähnte neue Schulmail erreichte uns am Abend um 20.20 Uhr. Nach Beratung im Schulleitungsteam können wir nun die Regelungen für die kommende Woche bekanntgeben. Auch diese stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass nach den gerade im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen bundesweiten Regelungen möglicherweise ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200 Präsenzunterricht generell nicht mehr zulässig sein wird.

Wechselunterricht für 5 – Q1, Präsenzunterricht nur in den Abiturfächern für die Q2

  • Ab dem kommenden Montag gilt generell wieder Wechselunterricht entsprechend der bereits vor den Osterferien vorgenommenen Gruppenaufteilung. Angesichts der Unsicherheit in Bezug auf die Dauer kommen in der Woche ab dem 19.04. die Schüler*innen der Gruppe B am Montag, Mittwoch und Freitag und die der Gruppe A am Dienstag und Donnerstag zur Schule. In den darauffolgenden Wochen wechselt dann jeweils die Reihenfolge, so dass bei fortgesetztem Wechselunterricht alle Schüler*innen innerhalb von jeweils 14 Tagen einmal alle stundenplanmäßigen Stunden in Präsenz besuchen.
  • Aufgrund des Raumbedarfs für die Q2 und die Klausuren für Q1 und EF ist leider zumindest bis zum 23.04. auch für die Q1 nur Wechselunterricht möglich, da wir auf jeden Fall die Einhaltung der Abstände in allen Unterrichtsräumen garantieren wollen. Wir werden versuchen, der Q1 so bald wie möglich wieder vollständigen Präsenzunterricht unter Einhaltung der Abstandsregelungen zu ermöglichen.
  • Die bereits bekanntgegebenen Klausurtermine für die EF und die Q1 bleiben gültig – und es sind natürlich alle Schüler*innen unabhängig von der Gruppeneinteilung zur Anwesenheit verpflichtet. Wer nach einer Klausur keinen Präsenzunterricht mehr hat, verlässt bitte das Schulgelände.
  • Für die Q2 bleibt es bei den in dieser Woche gültigen Regelungen.
  • Auch in allen anderen Fragen gelten die bereits für die Zeit ab dem 15.03. erläuterten Regelungen – z.B. zur Gestaltung des Distanzunterrichts und der Pflicht zur Erreichbarkeit, zu Sammelpunkten, Wegen usw. – und natürlich die Regelungen zu Maskenpflicht, Abstand, Hygiene und Lüftung. Dies gilt auch für die Regelungen zum Sportunterricht und zu der zeitweisen Unmöglichkeit von Wahlpflichtunterricht in Präsenz. Auch die Einschränkung des Wechselunterrichts auf den Vormittag und die Regelungen zum Distanzunterricht am Nachmittag bleiben bestehen. Danke, dass alle sich noch einmal mit den Regelungen aus der ersten Woche des Wechselunterrichts befassen – und die Eltern der jüngeren Kinder diese noch einmal gemeinsam mit den Kindern durchsprechen.
  • In Bezug auf die Planung der Klassenarbeiten bleiben zunächst die Informationen von letzter Woche weiter gültig.

Zwei verpflichtende Selbsttests pro Woche

  • Alle Schüler*innen, Lehrer*innen und das nicht-lehrende Personal sind verpflichtet, pro Woche zwei Selbsttests vorzunehmen. Die Tests für Schüler*innen finden für die Gruppe B am Montag und Mittwoch und für die Gruppe A am Dienstag und Donnerstag (und in den folgenden Wochen dann umgekehrt) in der Regel zu Beginn der ersten Stunde statt. (Ausnahmen sind wegen der Anwesenheit nicht aller Schüler in der Oberstufe und wegen der Abwesenheit der Fachlehrer*innen auch selten für eine Klasse erforderlich.)
  • Wir haben zwei sehr ähnliche Arten von Tests in insgesamt ausreichender Zahl zur Verfügung. In beiden Fällen handelt es sich um einen Nasenabstrichtest, den die Schüler*innen selbstständig unter Aufsicht der Lehrkräfte, aber ohne deren Hilfe durchführen.
    • Für die meisten Klassen kommen in der nächsten Woche noch die Tests der Firma Roche zum Einsatz. Dazu gibt es Hinweise der Herstellerfirma und insbesondere das Erklärvideo (Link unten auf der Informationsseite der Firma), deren vorherige Kenntnisnahme die Durchführung wesentlich erleichtern wird.
    • In der Q1 und Q2 haben wir bereits Tests von siemens-healthcare eingesetzt, deren Durchführung ähnlich ist – die aber etwas mehr Vorbereitung durch die Lehrkräfte erfordern. Auch dazu empfehlen wir ein Einführungsvideo der Berliner Senatsverwaltung (das zwar die dort übliche Testung zu Hause erwähnt, die in NRW ausdrücklich nicht zulässig ist – dafür aber den “Trick mit der Wäscheklammer” erklärt – die wir zur Durchführung bereits in ausreichender Zahl beschafft haben.)
  • Alle Lehrer*innen werden ihre Lerngruppen vor der Testdurchführung ausführlich informieren. Sie werden erläutern, dass ein negatives Testergebnis – das wir natürlich allen wünschen – nur eine Momentaufnahme darstellt und nicht bedeutet, dass jemand nun im Umgang mit den Coronaregeln nachlässiger werden dürfte oder nicht einige Zeit später auch selbst andere anstecken könnte. Und sie werden erklären, dass ein positives Ergebnis eines Selbsttests nicht den Nachweis einer Infektion bedeutet, aber einen hinreichenden Verdacht begründet, so dass in jedem Fall danach ein PCR-Test vorgenommen werden muss.
  • Schüler*innen, die ein positives Selbsttest-Ergebnis erhalten (was bislang bei mehreren hundert Tests erst einmal der Fall war und sich dann beim PCR-Test als “Fehlalarm” erwies) werden von einer Lehrkraft oder Sozialarbeiterin betreut, bis sie von den Eltern, die wir umgehend informieren werden, abgeholt werden können.
  • Wir werden alle Schüler*innen eindringlich verpflichten, Informationen über positive Testergebnisse anderer nicht zu verbreiten – und danken für die Bekräftigung dieser Regelung im Gespräch der Eltern mit den Kindern und Jugendlichen. Aufgrund der Abstandsregeln und der Maskenpflicht besteht bei einem positiven Selbsttest kein relevantes Infektionsrisiko für andere Schüler*innen. Über eventuelle Regelungen für unmittelbare Kontaktpersonen (in der Regel nur bei Kontakt > 15 Minuten und < 1,5 m ohne Maske) entscheidet das Gesundheitsamt erst auf der Grundlage des Ergebnisses eines PCR-Tests.
  • Die Tests sind verpflichtend, alternativ eröffnet die Schulmail die Möglichkeit, am Tag der Durchführung eine Bescheinigung eines negativen Ergebnisses von einer anerkannten Teststelle vorzulegen, die nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer nicht an der Testung teilnimmt und auch keine Bescheinigung vorlegt, muss von der Schulleitung vom Besuch des Unterrichts ausgeschlossen werden und hat keinen Anspruch auf individuellen Distanzunterricht. Die Informationen über die Unterrichtsinhalte sind im Digitalen Klassenbuch (WebUntis) einsehbar. Weitere rechtliche Details zur Testpflicht enthält die o.a. Schulmail.

Wichtige Termine im weiteren Verlauf des Schuljahres

  • Der für den 28.04. vorgesehene Elternsprechtag macht in der derzeitigen Situation in der üblichen Form unseres Erachtens wenig Sinn. Wir werden unsererseits als Lehrer*innen mit Eltern das Gespräch suchen, wenn wir wichtigen Beratungsbedarf z.B. nach eventuellen Klassenarbeiten oder in Bezug auf Entscheidungen zu weiteren Planung der Schullaufbahn sehen – z.B. wenn wir es für empfehlenswert halten, dass Eltern von der Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung dieses von so erschwerten Bedingungen beeinträchtigten Schuljahres Gebrauch machen. Gleichzeitig bieten wir Ihnen als Eltern an, mit den jeweiligen Klassenleitungen oder Beratungslehrer*innen Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Rückmeldung zum Lernverhalten und den Leistungen Ihres Kindes oder sonstige Beratung wünschen.
  • Der für den 20.04. geplante Informationsabend zur Wahl der zweiten Fremdsprache kann derzeit nicht stattfinden. Wir werden die Präsentationen der Fachschaften Latein und Französisch online zur Verfügung stellen. Zusätzlich werden Fachlehrer*innen der beiden Sprachen entweder im Rahmen des Präsenzunterrichts oder online den Schüler*innen der 6. Klassen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
  • Die Elterninformation für die 9. Klassen zu den Wahlen für die Oberstufe finden am 26.04. um 17 Uhr online über Teams statt.
  • Die Elterninformation für die Einführungsphase zu den Wahlen für die Qualifikationsphase finden am 27.04. um 17 Uhr online über Teams statt.

Herzlichen Dank für Ihr und euer Verständnis, für die Mitwirkung bei der möglichst erfolgreichen Umsetzung immer neuer Regelungen und alle Ihre und eure Fragen und Anregungen, die uns helfen, diese schwierige Zeit möglichst so zu bewältigen, dass zumindest alle unnötigen Belastungen und “Reibungsverluste” vermieden werden!

15. April 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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