UPDATE: Ministerium lehnt Antrag des Kreises ab: Präsenz- und Wechselunterricht ab 15.03.

Update von Freitagnachmittag: Der Antrag des Kreises Düren “beim NRW-Gesundheitsministerium …, die weiterführenden Schulen im Kreisgebiet ab kommenden Montag (15.3.) nicht – wie landesweit geplant – weiter zu öffnen” ist laut einer Information des Kreises von Freitag, 14.45 Uhr vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung abgelehnt worden.

Damit bleibt es – in Ergänzung zu den ersten Informationen vom 05.03. – bei den schon hier bekanntgemachten Details zu den Regelungen für die beiden letzten Wochen vor den Osterferien, die im Folgenden gegenüber der Veröffentlichung am Mittwoch unverändert sind – bis auf eine rot hervorgehobene Ergänzung.

Da wir bei der Rückkehr einer großen Zahl von Schüler*innen in die Schule gerade angesichts der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen im Kreis Düren die Anstrengungen zur Vermeidung von Infektionen und zur Minimierung von Quarantäne-Notwendigkeiten im Fall von Infektionen für außerordentlich wichtig halten, bitten wir um die sorgfältige Beachtung aller Verhaltensregeln.

Wir bedauern, dass wir die Unsicherheit erst so spät ausräumen können – und hoffen, dass der Start eines erneut sehr kurzfristig veränderten Schulbetriebs trotzdem möglichst reibungslos gelingen wird und bitten

  • um die aufmerksame Kenntnisnahme aller Regelungen,
  • Geduld und Gelassenheit, wenn nicht alles von Beginn an perfekt klappt,
  • und frühzeitige freundliche Hinweise auf möglichen Optimierungsgedarf.

Den Eltern inbesondere der jüngeren Schüler*innen wie immer herzlichen Dank, dass Sie die Regelungen mit Ihren Kindern einmal in Ruhe besprechen.

Die generellen Regelungen:

  • Für die Q2 findet Präsenzunterricht in der bisherigen Form in ausreichend großen Räumen für die jeweils vollständigen Kurse statt.
  • Für alle anderen Jahrgangsstufen findet in den beiden letzten Wochen tageweiser Wechselunterricht für die jeweils halben Klassen bzw. Jahrgangsstufen statt. Wie bereits in den in der Steuergruppe mit Lehrer-, Eltern- und Schülerverteter*innen vereinbarten Regelungen (s. A.7) festgelegt, haben wir die Klassen und Stufen nach der alphabetischen Schülerliste in eine A- und eine B-Gruppe aufgeteilt. Die A-Gruppe nimmt in der Woche ab dem 15.03. montags, mittwochs und freitags und die B-Gruppe dienstags und donnerstags am Präsenzunterricht teil. In der letzten Woche vor den Osterferien gilt die umgekehrte Regelung, sodass in den 14 Tagen alle Schüler*innen an allen Stunden ihres stundenplanmäßigen Unterrichts einmal in der Schule teilgenommen haben.
  • An den Tagen, an denen sie nicht in Präsenz anwesend sind, nehmen die Schüler*innen nach Entscheidung der jeweiligen Fachlehrer*innen entweder auf Distanz am in der Schule stattfindenden Unterricht teil oder erledigen ihnen zugewiesene Aufgaben.
  • Die Schüler*innen der jeweils nicht anwesenden Klassen- bzw. Stufenhälfte bleiben nach unseren gemeinsam abgestimmten Regelungen (Link s.o., Punkte A1, C1, D7 und generell alle Kreuze in der Spalte 3 zum Wechselunterricht) auch im Wechselunterricht verpflichtet, zur Zeit ihres stundenplanmäßigen Unterrichts online erreichbar zu sein und die für die jeweilige Stunde gestellten Aufgaben zu erledigen
  • Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir zumindest für die nächsten 14 Tage zur Minimierung des Planungsaufwandes keine – der durchaus im Einzelfall nachvollziehbaren – besonderen Wünsche für eine Veränderung der Aufteilung der Klassen und Stufen erfüllen können.
  • Gemäß den Vorgaben wird sich – was auch im Sinne der Reduzierung unkontrollierter Kontakte sinnvoll ist – der Präsenzunterricht auf den Vormitttag beschränken. Nachmittagsunterricht findet nach Absprache in Form der Erledigung von Aufgaben im Distanzunterricht oder als Videokonferenz in Distanz statt, wobei die Fachlehrer*innen berücksichtigen, dass vielfach aufgrund der Fahrzeiten der Beginn von Videokonferenzen um 14 Uhr nicht für alle Schüler*innen möglich sein wird.
  • Generell gilt im öffentlichen Personennahverkehr, auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auf dem Parkplatz bzw. den Wegen von dort und von den Bushaltestellen zum Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Die Eltern der Schüler*innen , die bislang das Angebot einer Betreuung (Klassen 5 und 6) bzw. der Teilnahme am Distanzunterricht (7 – EF) in der Schule wahrgenommen haben, bitten wir um eine Benachrichtigung an die Klassen- bzw. Stufenleitung, ob ihre Kinder an den Tagen ohne Präsenzunterricht diese Angebote weiter nutzen möchten.

Räume und Wege:

Generell werden wir den Präsenzunterricht so organisieren, dass in den Unterrichtsräumen immer der notwendige Abstand sichergestellt ist. Alle beachten bitte die z.T. gegenüber dem regulären Stundenplan veränderten Raumpläne in WebUntis.

Alle halten sich bitte strikt an die ausgeschilderten Wege, damit unnötige Kontakte und Ansammlungen zu vieler Menschen vermieden werden:

  • Die in Präsenz anwesenden Schüler*innen der Klassen 5 und 6 werden zur 1. und 3. Stunde von den Fachlehrer*innen abgeholt. Sie warten bitte an den aus dem Herbst bekannten Markierungen (5a = 5a, 5b = 5c, 6a = 6a, 6b = 6c, 6c = 7a) in einer Reihe hintereinander mit dem notwendigen Abstand.
  • Zu den Klassenräumen der 5 und 6 und den Kunsträumen nutzen bitte alle nur das vordere Treppenhaus des Gebäudeteils E als Aufgang. Zum Verlassen des Gebäudes nutzen bitte alle das hintere Treppenhaus und den Ausgang durch die ganz rechte graue Doppeltür vom Forum zum Schulhof.
  • Alle Schüler*innen der Stufen 7 – Q1 begeben sich bitte wie gehabt nach ihrem Eintreffen unmittelbar zu ihren Unterrichtsräumen, die rechtzeitig geöffnet werden.
  • Die anwesenden Schüler*innen der Klassen 7 – 9 nutzen als Aufgang bitte immer das kleine Treppenhaus von der Durchgangshalle aus. Zum Verlassen des Gebäudes sowie zum Aufgang nach der großen Pause nutzen die Klassen mit Räumen vor der roten Feuerschutztür ebenfalls das kleine Treppenhaus, die Klassen dahinter dürfen nach der 2. Stunde, vor der 3. und nach der 4. Stunde das Treppenhaus an der Schulstraße nutzen.
  • Die Schüler*innen der Oberstufe nutzen am Morgen nur das kleine Treppenhaus vor dem Sekretariat und beim Verlassen des Gebäudes immer das große Treppenhaus zwischen den Gebäudeteilen C und D. Nach der großen Pause nutzt die Oberstufe bitte das dem Unterrichtsraum jeweils näher gelegene der beiden genannten Treppenhäuser.

Sportunterricht:

  • Aufgrund der hohen Infektionszahlen und des Umbaus der Dreifachturnhalle findet zumindest bis zu den Osterferien kein Sportunterricht in den Sporthallen statt. Das Freizeitbad bleibt geschlossen, sodass kein Schwimmunterricht stattfindet.
  • Um dennoch möglichst viel Gelegenheit zur Bewegung zu geben, soll der Sportunterricht am Vormittag wann immer möglich im Freien stattfinden – z.B. durch Spaziergänge mit Trimm-dich-Übungen, Spiele ohne Körperkontakt usw.. Wir bitten darum, dies in Bezug auf die Kleidung an Tagen mit Sportunterricht zu berücksichtigen. Genauere Informationen geben bei Bedarf die Sportlehrer*innen. Generell ist auch im Sportunterricht das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben, weshalb in der Regel auch kein Ausdauertraining oder Sport mit hoher Intensität möglich sein wird.

Wahlpflicht- und Förderunterricht

Generell soll nach den Vorgaben des Ministeriums jede Durchmischung von Lerngruppen in der Sekundarstufe I vermieden werden. Daher können der Unterricht in der 2. Fremdsprache, der Differenzierungs- und der Förderunterricht nicht wie im Stundenplan vorgesehen stattfinden.

Damit weiter auch in diesen Fächern die Beschäftigung mit dem Fach möglich bleibt, haben wir uns anstatt des letzte Woche angekündigten ersatzweisen Fachunterrichts auf folgende Regelungen verständigt:

  • Der Unterricht in Latein und Französisch kann in den Klassen 8 wie üblich im Klassenverband stattfinden. In den Klassen 7 und 9 bleiben die in Präsenz anwesenden Schüler*innen in den stundenplanmäßigen Latein- und Französisch-Stunden in ihren Klassenräumen und behalten auch ihre Sitzplätze dort bei.
  • Im Wahlpflichtunterricht II in den Klassen 8 und 9 bleiben die Schüler*innen ebenfalls auf ihren Sitzplätzen im Klassenraum.
  • In beiden Fällen (2. Fremdsprache und Differenzierung) bearbeiten die anwesenden Schüler*innen Aufgaben, die die jeweiligen Fachlehrer*innen ihnen gestellt haben. Die Aufsicht übernehmen jeweils die in den Stunden normalerweise im Wahlpflichtunterricht eingesetzten Kolleg*innen. Bei der Zuteilung der Aufsichten werden wir nach Möglichkeit berücksichtigen, wie viele Schüler*innen welcher Kurse dann in den einzelnen Klassen anwesend sind.
  • Die Schüler*innen des Kurses Praktische Philosophie der 9. Klassen bleiben ebenfalls in den jeweiligen Stunden in der Regel im Klassenraum. Frau Jungbluth wird mit ihnen weitere Details und eventuelle Aufgabenstellungen absprechen.
  • Der Förderunterricht kann unter den Bedingungen des Wechselunterrichts nicht sinnvoll stattfinden. Die Förderlehrer*innen werden ihren Schüler*innen Übungsaufgaben zur anschließenden Selbstkontrolle einstellen und evtl. in einem begrenzten Zeitfenster für Rückfragen zur Verfügung stehen. Die Förderlehrer*innen werden ihre Kurse über die jeweilige Vorgehensweise informieren.

Wir wünschen allen – vor allem den Stufen 5 bis EF beim ersten Präsenzunterricht für das Jahr 2021 – auch unter den schwierigen Bedingungen erfolgreiches Lernen und danken für die gewissenhafte Beachtung aller Regelungen und für alle Anregungen zur Optimierung unserer Planungen.

10. März 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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