Distanzunterricht bleibt, Veränderungen nur für Q1 und Q2 ab 22.02.

Im Sinne der Transparenz können wir heute bereits über die – auch aus den Medien sicher schon bekannten – Eckdaten zu den Regelungen ab dem 22.02. informieren:

  • Zunächst einmal gibt es in der kommenden Woche (17.-19.02) keine Veränderungen, der Distanzunterricht wird für alle entsprechend den bestehenden Regelungen fortgesetzt.
  • Ab dem 22.02. soll dann für die Jahrgänge Q1 und Q2 Präsenzunterricht ermöglicht werden, wobei auch ein Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht und für die Q2 eine bevorzugte Einrichtung von Präsenzunterricht für die Leistungskurse und die Schüler*innen, die ihre Grundkurse als Abiturfächer gewählt haben, möglich ist.

Wir sind froh, dass wir durch die Vorgaben der Schulmail nun eine Planungsgrundlage haben. Alle Details zu den Regelungen für die Q1 und Q2 am Gymnasium Kreuzau, zu den jetzt möglichen Planungen für die Vorabiturklausuren, für weitere Klausuren und die (in der Zahl reduzierten) Klassenarbeiten werden wir im Schulleitungsteam über die unterrichtsfreien Tage entwickeln und spätestens am Aschermittwoch, dem 17.02. bekanntmachen. Falls sich daraus Änderungen an den Regelungen zum Distanzunterricht für die Jahrgänge 5 – EF ergeben sollten, werden wir diese in der Steuergruppe mit Eltern-, Schüler- und Kollegiumsvertreter*innen beraten.

Allen ein wenig Erholung, vielleicht ein wenig Karnevalsfreude im Stillen zu Hause und – bleiben Sie/bleibt gesund!

12. Februar 2021 Autor:  Karsten Engelmann 2 Kommentare
  • Sandy Poth sagt:

    Hallo Herr Arnold,
    nochmal ein großes Kompliment zum Umgang der langanhaltenden, schwierigen Situation aus schulischer Sicht. Weil dieses Thema bestimmt viele SuS und Eltern interessiert, stelle ich meine Frage öffentlich: Gibt es von Seiten des Ministeriums schon Ideen, wie damit umgegangen werden kann, dass viel Unterrichtsstoff gar nicht oder nicht wirklich vertiefend vermittelt werden kann ?
    Herzliche Grüße S.Poth

    • Wolfgang Arnoldt sagt:

      Liebe Frau Poth,
      haben Sie herzlichen Dank für die anerkennenden (und ermutigenden) Worte.

      Zu Ihrer Frage kann ich leider nur eine sehr vage Antwort geben: Nach der letzten Schulmail ist zu erwarten, dass es wie 2020 eine Regelung zur befristeten Änderung der Ausbildung- und Prüfungsordnungen geben wird. Wann diese die Hürden der notwendigen Beteiligung der Verbände und zumindest des Schulausschusses des Landtags genommen haben wird und was ihr Inhalt sein wird, können wir leider derzeit nicht sagen.

      Ich denke jedoch, dass die Frage der Aufarbeitung der coronabedingt entstandenen Lernrückstände eine wichtige Frage für die Zeit nach einer Rückkehr zu einem (halbwegs) normalen Schulbetrieb wird sein müssen. Für die Abiturprüfung gibt es durch eine erweiterte Aufgabenauswahl durch die Fachlehrer*innen die Möglichkeit der Berücksichtigung eventuell nicht ausreichend behandelter Inhalte.

      Herzliche Grüße, W. Arnoldt

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