Schulbetrieb ab 26.04. – (vorerst?) weiter Wechselunterricht mit Testpflicht

Nach dem Beschluss des seit heute, 23.04., bundesweit geltenden “Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” hat das Schulministerium in einer Schulmail über die dadurch erforderlichen Veränderungen in Bezug auf den Schulbetrieb in NRW informiert.

Grundlegende Regelungen nach dem Beschluss der “bundeweiten Notbremse”

  • Es wird bis auf Weiteres nur Wechselunterricht an den Schulen möglich sein. Damit bleiben im Wesentlichen die bereits in der Woche ab dem 15.03. und der letzten Woche geltenden Regelungen zu der Aufteilung der Klassen und Stufen, der Begrenzung auf den Vormittagsunterricht, den Sportunterricht usw. auch in den kommenden Wochen gültig.
  • In der kommenden 17. Kalenderwoche kommen die Schüler*innen der A-Gruppen montags, mittwochs und freitags und die der B-Gruppen dienstags und donnerstags in die Schule.
  • Dies steht unter dem Vorbehalt, dass der im Bundesgesetz für eine Rückkehr zum Distanzunterricht festgelegte Grenzwert von 165 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen im Kreis Düren nicht überschritten wird. Nach den Regelungen des Landes entscheidet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) über eine erneute Schulschließung, wenn diese Grenze an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Die Zahlen für den Kreis Düren bewegen sich im Augenblick sehr nahe an dieser Grenze (Stand 23.04.: 164,0). Nach Aussage der Schulmail soll auf der Internetpräsenz des MAGS “in einer sehr transparenten Form” über die jeweils betroffenen Kreise informiert werden. Die Informationen des MAGS, für welche Kreise welche Regelungen gelten, finden sich ab sofort auf dieser Seite (zur Liste zu den Regelungen für den Bildungsbereich nach unten scrollen).
  • Die Abschlussjahrgänge, d.h. bei uns die Q1, und die Abiturprüfungen blieben von einer möglichen Schulschließung weiter ausgenommen und wären dann weiterhin im Präsenzunterricht (der dann für die Q1 auch in voller Kursstärke stattfinden könnte).
  • Solange der Wechselunterricht aufrecht erhalten bleibt, bzw. für die in der Schule weiterhin anwesenden Schüler*innen der Q1 und der Q2 besteht auch weiterhin die Pflicht zur Teilnahme an wöchentlich zwei Selbsttests entweder in der Schule oder durch den zum Zeitpunkt des Tests in der Schule höchstens 48 Stunden alten Nachweis des negativen Ergebnisses eines Bürgertests.
  • Das Angebot der Notbetreuung bzw. der Teilnahme am Distanzunterricht in der Schule bleibt ebenfalls bestehen.

Änderungen in Bezug auf einzelne Regelungen

  • Mit Verweis auf die regelmäßigen Testungen erlaubt das Schulministerium ab Montag auch wieder die Bildung gemischter Lerngruppen mit Schüler*innen mehrerer Klassen im Unterricht in der 2. Fremdsprache und im Wahlpflichtunterricht der Klassen 8 und 9. Dieser findet daher mit den jeweils nach der Klassenaufteilung anwesenden Schüler*innen der Gruppen A und B in der Schule und für die anderen wie gehabt in Distanz statt. Die Räume für diesen Unterricht sind in WebUntis sichtbar. Ausnahmen gelten dabei für die bereits geplanten Klassenarbeiten in den stundenplanmäßigen Zeiten dieses Wahlpflichtunterrichts.
  • Wenn eine Rückkehr zum Distanzunterricht notwendig wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Aus diesem Grund hat das Ministerium per Erlass festgelegt, dass “im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird” – statt der bislang vorgegebenen zwei Klassenarbeiten. Dem entsprechend sollen die schriftlichen Leistungen dann auch bei der Bildung der abschließenden Note ein geringeres Gewicht als sonst haben. Die bereits angekündigten Klassenarbeiten finden statt.
  • Für die kommenden 14 Tage muss es – solange Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen gilt – aus räumlichen und personellen Gründen leider auch für die Q1 mit Ausnahme der Klausurtermine weiter beim Wechselunterricht bleiben. Wir hoffen, dass wir dann ab dem 06.05. für die Q1 wieder in den Unterricht mit vollständigen Kursen zurückkehren können.

Bitte informieren Sie sich bzw. informiert euch angesichts der unklaren Entwicklung des Infektionsgeschehens regelmäßig

  • hier auf der Homepage über ggf. notwendig werdende Veränderungen in Bezug auf den Schulbetrieb
  • und in den Teams der jeweiligen Klassen und Stufen über aktuelle Informationen und Termine z.B. zu den notwendigen Elterninformationsangeboten und weiteren wichtigen Dingen im Zusammenhang mit Zeugnissen und Versetzungsentscheidungen und den Planungen für das neue Schuljahr.

Allen wie immer herzlichen Dank für eine gewissenhafte Beachtung aller Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen und der Regelungen zum Schulbetrieb – und für Hinweise auf Dinge, die wir ggf. nicht bedacht haben oder besser organisieren können.

Bleibt ihr und bleiben Sie gesund!

23. April 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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