Rechtssicherheit für Klassenfahrten in 2013
Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen hat eine Regelung für Klassenfahrten erlassen. Demnach dürfen Schulleitungen auch schon vor Abschluss des Landeshaushalts in einigen Wochen Fahrten genehmigen. Entsprechende Gelder für die Reisekosten der Lehrer stelle das Ministerium zur Verfügung.
Hintergrund ist die erfolgreiche Klage eines Lehrers auf Erstattung seiner Reisekosten. Das Gericht wertete Klassenfahrten als Dienstreisen, die vom Arbeitgeber zu bezahlen seien. Bisher haben Lehrerinnen und Lehrer auch am Gymnasium Kreuzau Klassen-, Kurs- und Austausch-Reisen oft selber bezahlt.
Seit dem Urteil herrschte Unklarheit, ob weitere Klassenfahrten angesichts der neuen Rechtslage genehmigt werden können. Diese Unwägbarkeiten haben jetzt offenbar ein Ende.
Den Wortlaut des Schreibens von Schulministerin Sylvia Löhrmann können Lehrerinnen und Lehrer im passwortgeschützten Bereich dieser Seite nachlesen.
Das gilt aber erstmal nur für 2013, oder?
Hallo Timo,
ich gehe davon aus, dass es nochmal eine Information des Ministeriums über dauerhafte Regelungen über 2013 hinaus geben wird.
Gruß,
Dieckmann