Rechtssicherheit für Klassenfahrten in 2013

Vor allem unsere USA-Fahrten sind für alle Beteiligten kostspielig. Hier unsere Austauschgruppe von 2010 mit amerikanischen Gastgebern..uschgruppe2010-11am Strand_(1024_x_768)

Vor allem unsere USA-Fahrten sind für alle Beteiligten kostspielig. Hier unsere Austauschgruppe von 2010 mit amerikanischen Gastgebern.

Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen hat eine Regelung für Klassenfahrten erlassen. Demnach dürfen Schulleitungen auch schon vor Abschluss des Landeshaushalts in einigen Wochen Fahrten genehmigen. Entsprechende Gelder für die Reisekosten der Lehrer stelle das Ministerium zur Verfügung.

Hintergrund ist die erfolgreiche Klage eines Lehrers auf Erstattung seiner Reisekosten. Das Gericht wertete Klassenfahrten als Dienstreisen, die vom Arbeitgeber zu bezahlen seien. Bisher haben Lehrerinnen und Lehrer auch am Gymnasium Kreuzau Klassen-, Kurs- und Austausch-Reisen oft selber bezahlt.

Seit dem Urteil herrschte Unklarheit, ob weitere Klassenfahrten angesichts der neuen Rechtslage genehmigt werden können. Diese Unwägbarkeiten haben jetzt offenbar ein Ende.

Den Wortlaut des Schreibens von Schulministerin Sylvia Löhrmann können Lehrerinnen und Lehrer im passwortgeschützten Bereich dieser Seite nachlesen.

27. Februar 2013 Autor:  Karsten Engelmann 2 Kommentare
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