Maskenpflicht und noch mehr Achtsamkeit – wie es nach den Ferien weitergeht

Wir waren sehr froh, dass – trotz der zahlreicher werdenden Fälle im Umfeld – unsere Schule und das gesamte Schulzentrum bis zu den Ferien von Corona-Fällen verschont geblieben sind, und hoffen, dass wir auch nach den Ferien den Unterricht möglichst unbeeinträchtigt werden weiterführen können und alle Schulangehörigen ebenso wie Sie, liebe Eltern, gesund bleiben.

Die Entwicklung der Infektionszahlen ist – gerade auch im Kreis Düren – in den letzten Tagen sicher besorgniserregend. Und sie macht es notwendig, dass wir alle noch mehr Aufmerksamkeit und Disziplin aufbringen, damit sich die Pandemie möglichst nicht über das Zusammensein in der Schule ausbreitet und keine umfangreichen Quarantänemaßnahmen oder gar eine partielle oder vollständige Schulschließung erforderlich werden.

Wir danken ausdrücklich für die große Umsicht und Disziplin in den vergangenen Monaten und dafür, dass alle die nun geltenden Regelungen aufmerksam zur Kenntnis nehmen und beachten – und bitten vor allem die Eltern der jüngeren Schüler*innen darum, diese auch gemeinsam mit ihren Kindern zu besprechen.

  • Die von der Landesregierung am Mittwoch, dem 21.10. bekanntgemachten Maßnahmen, insbesondere die erneute Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske auch im Unterricht an den weiterführenden Schulen, waren sicher unumgänglich und sind ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Pandemie.
  • Uns ist dabei bewusst, dass das dauerhafte Tragen einer Maske eine – durchaus individuell unterschiedliche – Belastung und eine Beeinträchtigung des Unterrichts darstellt. Daher werden wir – wie schon in der Zeit nach den Sommerferien und auch während der Geltung der so deutlich überwiegend befolgten Empfehlung unserer Schulkonferenz nach der Aufhebung der Maskenpflicht – dem Rechnung tragen und versuchen, die Belastungen auch weiterhin möglichst erträglich zu machen: Nach Entscheidung der Lehrkräfte können “aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten ” … Ausnahmen von der Maskenpflicht zugelassen werden (Zitat aus der Schulmail des Ministeriums), wobei dann möglichst der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden soll.
  • Falls durch die Schulleitung aufgrund eines ärztliches Gutachtens einzelne Schüler*innen generell von der Maskenpflicht befreit werden müssen, tragen diese bitte ersatzweise zum Schutz anderer – wie in der Schulmail angeraten – ein (als Maskenersatz ansonsten nicht zulässiges) Plastikvisier, das das Gesicht weiträumig abdeckt.
  • Lehrer*innen dürfen nach den Vorgaben generell die Masken abnehmen, wenn ein Abstand von 1,5 m zu allen Schüler*innen gewährleistet ist. Wir werden davon in der Regel nur Gebrauch machen, wenn längere Phasen des Unterrichtsgesprächs oder der Instruktion zur Schonung der Stimme und der Sicherstellung des Verständnisses bei den Schüler*innen dies notwendig machen.
  • Entsprechend den Empfehlungen der Landesregierung (s.o. verlinkte Schulmail) und den dort zitierten Empfehlungen des Umweltbundesamtes werden die Lehrkräfte darauf achten, dass in jeder 70-Minuten Stunde jeweils zweimal und in allen Pausen jeweils eine Stoßlüftung für 3 bis 5 Minuten vorgenommen wird. Auch wenn nach einer solchen Stoßlüftung sich die Raumluft schnell wieder erwärmt, raten wir dazu, sich in der nun kälter werdenden Jahreszeit in der Regel etwas wärmer als sonst üblich zu kleiden.
  • Die vorgeschriebenen Maßnahmen zur arbeitstäglichen Reinigung der Kontaktflächen sowie zur Verfügbarkeit von Flüssigseife und Einmalhandtüchern sind bereits zwischen der Gemeinde und dem Reinigungsunternehmen besprochen und wurden auch in den vergangenen Wochen bereits praktiziert. Wir bitten dennoch wie im Hygienekonzept vorgesehen um eine umgehende Nachricht an das Sekretariat, wenn im Einzelfall solche Dinge ausgegangen sind.
  • Wir sind der Gemeinde Kreuzau dankbar, dass durch die Installation von Desinfektionsspendern in den Fluren eine Möglichkeit geschaffen wurde, die Beeinträchtigung der Unterrichtszeit durch das Händewaschen großer Schülergruppen durch eine weitere sichere Möglichkeit zur Handhygiene zu verringern. Wir bitten alle, diese Möglichkeit zu nutzen und damit pfleglich umzugehen.
  • Wir erinnern an die unveränderten Regelungen im bisherigen Hygienekonzept zum Händewaschen, zu den Wegen im Gebäude und zu der Vorgabe, dass keine Gegenstände wie Zeichengeräte, Stifte oder gar Getränkeflaschen gemeinsam genutzt werden.
  • Generell darf Essen nur auf dem Schulhof eingenommen werden. Dabei muss – bitte noch konsequenter als bisher – darauf geachtet werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, solange die Masken abgenommen werden.
  • Leider sehen wir uns angesichts des wachsenden Infektionsrisikos und der dort unvermeidlichen Enge auch gezwungen die Nischen in den Oberstufenfluren bis auf Weiteres zu sperren. Um den Schüler*innen der Oberstufe eine Möglichkeit des Aufenthalts in ihren Freistunden zu geben, werden wir ab sofort alle Oberstufenräume generell offen halten. Dort gilt selbstverständlich auch in Freistunden eine Maskenpflicht und das Verbot der Einnahme von Speisen. Der Abstand von 1,5 m sollte durch die Nutzung aller verfügbaren Räume und Plätze eingehalten werden. Das Verhalten in den offenen Räumen während der Freistunden darf zu keiner Beeinträchtigung des Unterrichts in benachbarten Räumen führen. Auch zum Aufenthalt in Freistunden genutzte Räume müssen regelmäßig gelüftet werden.

Wir danken für das Verständnis für die so dringend notwendigen Maßnahmen und für die wie bisher gewissenhafte Beachtung aller Vorgaben. Die neuen Vorgaben des Ministeriums sehen ausdrücklich vor, dass die Kommunen bei einer örtlichen Zuspitzung der Situation auch zu weitergehenden Maßnahmen greifen dürfen. Wir hoffen, dass dies im Kreis Düren und der Gemeinde Kreuzau nicht notwendig werden wird, bleiben aber selbstverständlich mit den kommunalen Behörden im Austausch.

In Bezug auf die Angebote zur Information der Kinder der 4. Klassen und ihrer Eltern werden wir uns mit dem Gesundheitsamt des Kreises und mit der Gemeinde Kreuzau weiterhin abstimmen und rechtzeitig aktuelle Informationen bekanntgeben. Derzeit sind unsere Planungen mit den geltenden Infektionsschutzvorgaben vereinbar und eine Teilnahme an den Workshops für die Kinder und den Informationsveranstaltungen für Eltern wird risikolos möglich sein. Wir bitten. darum, sich kurz vor den am 16.11. beginnenden Veranstaltungen auf unserer Homepage zu informieren.

23. Oktober 2020 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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