Distanzunterricht seit dem 14.12.: positive Resonanz – aber “besser geht immer”

Nachdem am späten Dienstagnachmittag die Presse berichtete, dass Ministerin Gebauer die Verlängerung des Distanzunterrichts bis zum 12.02. plane, waren wir umso zufriedener, dass wir vorsorglich bereits um 14 Uhr in der seit Mitte November arbeitenden Steuergruppe mit Vertreter*innen des Lehrerrats, der SV und der Schulpflegschaft über die Erfahrungen seit der Schulschließung vor Weihnachten beraten und einzelne Nachbesserungen an dem Anfang Dezember entwickelten Konzept vereinbart hatten.

Insgesamt war die Resonanz in allen beteilgten Gruppen auf die Bemühungen um eine sinnvolle Gestaltung des erneut recht unvorbereitet zu startenden Distanzunterrichts überwiegend positiv. Danke an alle, die durch ihren engagierten Einsatz, ihre Geduld, die gewissenhafte Mitarbeit und die Respektierung aller Regeln sowie durch die häusliche Begleitung der Kinder zum bisher erfolgreichen Gelingen beigetragen und durch ihre freundlich-kritischen Anregungen die solidarische Arbeit an den Optimierungen befördert haben.

Optimierungsmöglichkeiten lassen sich überwiegend darauf zurückführen, dass manches “zu gut lief” und die zunehmend zahlreicheren Videokonferenzen teilweise auch zur Überlastung von Schüler*innen insbesondere durch die langen Zeiten vor dem Bildschirm geführt hatten.

Die Steuergruppe hat sich sehr einvernehmlich auf einige Nachbesserungen verständigt, die in dem überarbeiteten Konzept kursiv hervorgehoben sind. Die wichtigsten Veränderungen sind folgende (Nummer in dem Konzept in Klammern):

Videokonferenzen

  • Es soll generell nicht in jeder Stunde eine vollständige Videokonferenz stattfinden. Im Sinne einer möglichst unaufwändigen Abstimmung zwischen den Lehrer*innen soll in der Sekundarstufe I die Regel gelten, dass in den ungeraden Kalenderwochen in der jeweils 1. und 3. Stunde und in den geraden Wochen in der 2. und 4. Stunde längere Videokonferenzen möglich (aber nicht verpflichtend) sind. (A4) Diese Regelung gilt ab dem 01.02., d.h. wir beginnen in einer ungeraden Woche. (In wieweit diese Regelung auch für Oberstufe übernommen werden soll, sprechen Lehrer*innen und ihre Kurse miteinander ab.)
  • In den jeweils anderen Stunden sind kürzere Videochats zur Absprache von Aufgaben und zur Aufrechterhaltung des Kontaktes insbesondere in den in den Klassen 5 – 9 einstündig unterrichteten Fächern sinnvoll. Die Lehrperson soll generell in allen stundenplanmäßigen Stunden für die Schüler*innen erreichbar sein. (A4)
  • Videokonferenzen sollen generell nicht die gesamte 70-Minuten-Stunde in Anspruch nehmen und immer auch Phasen der selbstständigen Erledigung von Aufgaben beinhalten. (A5)
  • Zu allen Videokonferenzen (längeren wie kürzeren) soll spätestens am Vortag eingeladen werden, um Schüler*innen eine selbstständige Planung ihrer Arbeit zu ermöglichen und ein „Warten auf Abruf vor dem Bildschirm“ zu vermeiden. (A6)
  • Zusätzlich sollten Lehrer*innen (was in den Regelungen nicht als eigener Punkt erwähnt wird) darauf achten, dass durch den Distanzunterricht die “Bildschirmzeit” für die Schüler*innen erheblich ausgeweitet wird und z.B. für die Schüler*innen der Q1, die derzeit mit ihren Facharbeiten beschäftigt sind und am Nachmittag und Abend mit Recherchen und der Abfassung der Arbeiten viel Zeit vor dem Bildschirm verbringen, die Bildschirmzeit während des Distanzunterrichts begrenzt werden sollte.

Anwesenheit

Gerade angesichts der (möglicherweise auch nicht letzten) Verlängerung des Distanzunterrichts stellt die regelmäßige Teilnahme am Distanzlernen und die Erledigung aller Aufgaben eine wichtige Voraussetzung dafür dar, dass möglichst alle dieses Schuljahr erfolgreich abschließen können. Der weit überwiegende Teil unserer Schüler*innen hat sich mit großem Engagement beteiligt. Für einige bedarf es aber klarerer Regeln.

  • In Abänderung der bisherigen Regelungen hat die Gruppe vereinbart, dass Schüler*innen und Lehrkräfte im Sinne des persönlichen Austauschs und zur Feststellung der tatsächlichen Anwesenheit der Schüler*innen ihre Kamera in der Regel freischalten sollen. (Zum Schutz der Privatsphäre lässt sich bei Teams der heimische Hintergrund unscharf darstellen oder durch einen virtuellen Hintergrund ersetzen.) (A2)
  • Zudem wurde vereinbart, dass Schüler*innen verpflichtet sind, während sie in einer Videokonferenz angemeldet sind, für Lehrer*innen und Mitschüler*innen ansprechbar zu sein und sich zu melden, wenn sie angesprochen werden. (Bei wiederholt auffallender Abwesenheit werden Lehrer*innen die Eltern kontaktieren und Stunden im digitalen Klassenbuch als Fehlstunden vermerken.) (C3)

(Haus-)Aufgaben

  • Es wurde vereinbart, noch einmal ausdrücklich auf die Regelungen des Hausaufgabenkonzepts zum Umfang und zur Funktion von Hausaufgaben hinzuweisen. Generell sollten Hausaufgaben in einer angemessenen Zeit am Nachmittag (unter Berücksichtigung der schon am Vormittag ausgeweiteten Bildschirmzeit – s.o.) erledigt werden können. Hausaufgaben sollen auch im Distanzunterricht kein Ersatz für nicht erteilten Unterricht sein und, wenn sie der Erarbeitung neuer Inhalte dienen, anschließend im Distanzunterricht besprochen werden. (D6)
  • Insbesondere den Eltern war wichtig, dass, wenn für die im Distanzunterricht vorgesehenen Aufgaben Vorbereitungen erforderlich sind oder Material besorgt werden muss, die Schüler*innen möglichst am Vortag darüber informiert werden. So kann vermieden werden, dass kurzfristig Eltern durch Anfragen ihrer Kinder z.B. aus der eigenen Homeoffice-Tätigkeit herausgerissen werden oder durch ad-hoc-Anfragen ihrer Kinder in Stress geraten. (D8)
  • Schüler*innen erlebten gelegentlich das “Timing” von Aufgabenstellung und Abgabeterminen als schwer kalkulierbar. Daher wurde als Regel vereinbart, dass sinnvollerweise auch Abgabetermine vor den jeweiligen planmäßigen Unterrichtsstunden festgelegt werden können (damit die Lehrkraft die Lösungen der Schüler*innen bei der Planung des Unterrichts schon berücksichtigen kann), dann aber zwischen der Aufgabenstellung und dem Abgabetermin in der Regel mindestens 24 Stunden im Rahmen von Schultagen liegen sollen (d.h. u.a., dass ein spätester Abgabetermin am Wochenende – der durchaus sinnvoll sein kann – voraussetzt, dass die Aufgabe spätestens am Donnerstagabend gestellt wurde, damit unangenehme “Wochenend-Überraschungen” ausgeschlossen sind). (D9)

Die anderen Regelungen aus dem am 01.02. vereinbarten Konzept bleiben gültig, alle Regelungen sind in dem überarbeiteten Konzept zusammengefasst. Auch die jetzt erfolgten “Nachbesserungen” sind Teil eines – vielleicht noch länger andauernden – “kollektiven learning by doing“. Daher ist es ausdrücklich erwünscht, dass alle Beteiligten diesen Prozess begleiten und Unstimmigkeiten oder Probleme möglichst umgehend zur Sprache bringen.

Den Mitgliedern der Steuergruppe war der Hinweis wichtig, dass Schüler*innen sich jederzeit z.B. über die Klassen- oder Kurssprecher*innen an die jeweiligen Lehrer*innen wenden können und sollten, wenn Veränderungsnotwendigkeiten gesehen werden. Gleichzeitig wurde es sehr begrüßt, dass Lehrer*innen auch von sich aus von Zeit zu Zeit ihre Klassen und Kurse um eine Rückmeldung zur Gestaltung des Distanzunterrichts bitten. Und alle können und sollten sich jederzeit an ihre jeweiligen Ansprechpartner*innen in der Steuergruppe (Namen in dem oben verlinkten Konzept) wenden, wenn eine weitere Optimierung der Regelungen notwendig erscheint. Die Steuergruppe wird immer wieder zusammenkommen und über eine Weiterentwicklung unseres Konzepts beraten.

Wir verfügen noch über einige wenige iPads zur Ausleihe, falls Homeschooling und Homeoffice dazu führen, dass Schüler*innen nicht über ein Gerät zur Teilnahme am Distanzunterricht verfügen können. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an mail@gymnasium-kreuzau.de.

Danke für die weiter so engagierte Mitwirkung bei dem Versuch, das Lernen so gut wie unter diesen Bedingungen machbar weiter voranzubringen und den Zusammenhalt und die Achtsamkeit füreinander in diesen schwierigen Zeiten so gut es geht aufrecht zu erhalten!

P.S.: Falls sich aus einer – bislang (27.01., 10 Uhr) noch ausstehenden – Schulmail Informationen ergeben sollten, die über die oben verlinkte Pressemeldung der Ministerin hinausgehen, werden wir diese bekanntmachen.

27. Januar 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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