Selbsttests für die Q1 am Dienstag und die Q2 am Mittwoch

Auch die Schüler*innen in der Betreuung können am Dienstag getestet werden.

Das Schulministerium hatte in einer Pressemitteilung von Ministerin Gebauer sowie in einer Schulmail vom 11.03. mitgeteilt, dass den Schulen ab dem 16.03 insgesamt 1,8 Millionen Selbsttests für Schüler*innen zur Verfügung gestellt werden. Details wurden dann in einer weiteren Schulmail vom 15.03. bekanntgemacht.

Nach den Sendungsinformationen von DHL gehen wir davon aus, dass die seit Montag, 15.03. angekündigte Lieferung im Laufe des heutigen Tages (Mo., 22.03.) eintreffen wird.

Wir hoffen, dann am frühen Dienstagmorgen die Vorbereitungen abschließen zu können. (Nach den vom Ministerium bekanntgemachten Hinweisen wird die Sendung von der Herstellerfirma offenbar falsch gepackte Nasenabstrichstäbchen und Gebrauchsanwesiungen enthalten, die zunächst entsorgt und gegen separat beigefügte neue ersetzt werden müssen.)

Wir können die Vorbereitungen hoffentlich so schnell abschließen, dass wir

  • die Jahrgangsstufe Q1 schon am Dienstag, dem 23.03. in den Leistungskursen zu Beginn der 3. Stunde
  • und die Jahrgangsstufe Q2 am Mittwoch, dem 24.03. in den Leistungskursen zu Beginn der 1. Stunde testen können.
  • Die in der Betreuung anwesenden Schüler*innen können ebenfalls am Dienstagvormittag getestet werden.
  • Die restlichen Tests werden wir aufgrund des Distanzunterrichts aufheben und hoffen, nach der Lieferung weiterer Tests im Laufe der Ferien dann am Montag nach den Ferien möglichst alle Schüler*innen in der ersten Stunde testen zu können.

Die Schüler*innen, die noch im Präsenzunterricht oder der Betreuung anwesend sind, sowie deren Erziehungsberechtigte nehmen bitte die folgenden Informationen sorgsam zur Kenntnis:

  • Es handelt sich um einen Nasenabstrichtest, den die Schüler*innen selbstständig auf freiwilliger Basis durchführen. Die Testung findet unter Aufsicht der Lehrkräfte, aber ohne deren Hilfe statt. Bitte schauen Sie sich im Vorfeld der Testung die Hinweise der Herstellerfirma und insbesondere das Erklärvideo (Link unten auf der Informationsseite der Firma) an. Eltern besprechen dies bitte mit ihren Kindern.
  • Der Test ist freiwillig. Möchten Eltern nicht, dass Ihr Kind an diesem Test teilnimmt, geben sie ihm das Widerspruchschreiben ausgefüllt und unterschrieben mit, damit es am Tag der Testung vorzeigt werden kann. Auch wenn ein/e Schüler*in kein Widerspruchsschreiben vorlegt, darf er/sie trotzdem die Teilnahme am Test verweigern. Es ergeben sich keine Nachteile daraus. 
  • Die Durchführung der Testung wird dokumentiert. Dabei werden die Schüler*innen grundsätzlich nicht namentlich erfasst. Erfasst wird hingegen die Anzahl der anwesenden Schüler*innen, die Anzahl der ausgegebenen Tests und die Anzahl der positiven Testergebnisse. Positiv getestete Schüler*innen hingegen müssen aufgrund des Infektionsgeschehens namentlich erfasst werden.
  • Bei einem positiven Testergebnis begeben die Schüler*innen sich in den Aufenthaltsraum, wo eine unserer Sozialarbeiterinnen als Ansprechpartnerin verfügbar ist. Die Schüler*innen dürfen nicht weiter am Unterricht teilnehmen und müssen von ihren Eltern abgeholt werden. Sie dürfen erst wieder zur Schule kommen, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt.

Wir sind froh, dass wir nun doch noch die Möglichkeit haben, wenigstens den anwesenden Schüler*innen einen Test anzubieten und hoffen natürlich, dass möglichst alle ein negatives Testergebnis erhalten – auch wenn dieses nur eine Momentaufnahme darstellt und nicht bedeutet, dass jemand nun im Umgang mit den Coronaregeln nachlässiger werden dürfte oder nicht einige Zeit später auch selbst andere anstecken könnte. Gleichzeitig bedeutet ein positives Ergebnis eines Selbsttests nicht den Nachweis einer Infektion, begründet aber einen hinreichenden Verdacht, so dass in jedem Fall danach ein PCR-Test vorgenommen werden sollte.

22. März 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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