Widerspruchsformular jetzt im Lehrerbereich herunterladbar

Mehrere Gerichtsverfahren laufen, in denen geklärt werden soll, ob es rechtmäßig ist, dass die Beamtenbezüge zuletzt nicht um den gleichen Prozentsatz gestiegen sind, wie die Entlohnung angestellter Lehrerinnen und Lehrer. Sollten Gerichte entscheiden, dass die ungleichmäßige Erhöhung nicht im Sinne des Gesetzes ist, haben jene gute Chancen auf eine rückwirkende Auszahlung, die einen entsprechenden Widerspruch eingelegt haben. Einen Info-Brief zu diesem Thema und einen Widerspruchsvordruck hat unsere Personalrätin geschickt. Er steht jetzt im passwortgeschützten Lehrerbereich zum Herunterladen. Das Passwort hängt am weißen Brett im Lehrerzimmer aus.

03. Dezember 2013 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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