Sturmwarnung – Regelungen zum Schulbesuch
Sehr geehrte Eltern,
nach der schon am Mittwoch sehr widrigen Wetterlage ist für Donnerstag vom Deutschen Wetterdienst für die Region Düren/Kreuzau/Nideggen eine amtliche Unwetterwarnung der zweithöchsten Stufe 3 vor orkanartigen Böen und z.T. auch Orkanböen herausgegeben worden.
Für zahlreiche unserer Schülerinnen und Schüler, die z.B. mit der Rurtalbahn oder dem Bus zur Schule kommen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine besonderen Risiken zu erwarten. Für einen Schulweg mit dem Rad oder längere Fußwege kann das sich ggf. anders darstellen.
Grundsätzlich gilt die auch vom Schulministerium bekanntgemachte Regelung:
“Ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis kann … der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse – wie zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm – sein. In diesem Fall gilt grundsätzlich: Die Eltern entscheiden morgens, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. In jedem Fall muss aber die Schule informiert werden.”
Bitte entscheiden Sie – in Abwägung zwischen der Pflicht zum Schulbesuch und dessen Sinn und Notwendigkeit einerseits und den aus Ihrer Sicht bestehenden Risiken des Schulwegs andererseits – und bemühen Sie sich ggf. um eine andere und sicherere Möglichkeit des Schulwegs für Ihr Kind. Informieren Sie schließlich bitte in jedem Fall die Schule, falls ihr Kind nicht zur Schule kommen kann.
Aufgrund der aktuellen Wetterwarnungen haben wir in Absprache mit der Sekundarschule entschieden, dass wir die Schülerinnen und Schüler heute in den Pausen im Gebäude beaufsichtigen werden.