Praktikanten-Fahrgemeinschaften können Erstattung von Roller-Fahrtkosten beantragen

Wer in einer Fahrgemeinschaft zum Ort seines Betriebspraktikums fährt, kann seine Kosten von unserer Schule zurückbekommen. Erstattet werden Fahrtkosten, die mit dem Roller durchgeführt werden und wenn Schüler von einer anderen Person zur Praktikumsstelle mitgenommen werden. Man kann nur Fahrtkosten ab 5 Kilometer bis 25 Kilometer geltend machen. Dazu gibt es ein Formular im Bereich “Service” unter “Dokumente und Formulare”.

13. März 2014 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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