Nutzungsvereinbarung: Letzter Aufruf

Mit dem Elternanschreiben zum Halbjahreswechsel hatte die Schule darum gebeten, dass bis zum 19.02. alle Schüler*innen und deren Erziehungsberechtigte die Nutzungsvereinbarung für das Schulnetz und die digitalen Medien akzeptieren und den entsprechenden Abschnitt bei Klassenlehrer*innen oder Tutor*innen abgeben.

Diejenigen, deren Einverständniserklärung nicht vorliegt, müssen damit rechnen, dass ihr schulischer Account vorübergehend abgeschaltet wird, bis sie die Erklärung (auf der letzten Seite des oben verlinkten Dokuments) nachgereicht haben. Dieses Vorgehen ist im Sinne der Einhaltung klarer Vereinbarungen im Umgang mit der schuleigenen Technik und der sicheren und rechtskonformen Nutzung der schulischen Infrastruktur und des Netzwerkes unerlässlich.

04. März 2020 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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