Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testungen

Mit der Schulmail des MSB zum Thema “Quarantäne in Schulen” vom 09.09.2021 (14:52 Uhr) sind einige Änderung verbunden. Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte der aktuellen Schulmail:

  • Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
  • An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung (bei uns Mo-Mi-Fr) stattfinden. Um den weiterführenden Schulen eine angemessene Vorbereitungszeit auf den neuen Testrhythmus einzuräumen, wird die neue Vorgabe zur dritten Testung erst ab Montag, 20. September 2021, gelten.
  • Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden.
  • Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben.

Wir hoffen, durch die Einhaltung der geltenden Hygieneregeln – einschließlich des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L) und des Masketragens in Innenräumen -, die Sicherstellung des regulären Unterrichts für unsere Schülerschaft weiterhin gewährleisten zu können. Bei den wenigen aktuellen Fällen am Gymnasium Kreuzau konnte – durch die bisher geltenden Rückverfolgungs- und Quarantäneregelungen – noch keine Ansteckung von Kontaktpersonen im schulischen Bereich nachgewiesen werden. Bestehende Quarantänefälle bei Kontaktpersonen werden nach der Neuregelung behandelt. Es gilt weiterhin, dass geimpfte und genesene Kontaktpersonen in jedem Fall von Quarantänemaßnahmen befreit sind.

Nächster Termin zur Coronaschutzimpfung am Schulzentrum Kreuzau ist der 29.09.2021. Hier wird die Möglichkeit zur Erst- sowie zur Zweitimpfung angeboten.

10. September 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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