Maskenpflicht auf dem Schulhof aufgehoben

Nach den Mitteilungen in den Medien hat das Schulministerium dann auch offiziell die Schulen per Schulmail darüber informiert, dass ab Montag, dem 21.06.2021 “die Maskenpflicht … im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen (entfällt)“.

Alle müssen sich aber weiterhin im gesamten Schulgebäude – d.h. auch in den Fluren und Treppenhäusern – an die Maskenpflicht halten. Auch die Schulmail weist darauf hin, dass weiterhin natürlich freiwillig auch im Außenbereich ein Mund-Nasenschutz getragen werden kann.

Die Pflicht zur Teilnahme an wöchentlich zwei Selbsttests in der Schule (ersatzweise der Vorlage eines negativen Testergebnisses) sowie alle Regelungen zur Handhygiene und zum Lüften der Räume bleiben unverändert.

Danke, dass alle mithelfen, dass wir weiterhin keine Infektionsfälle in der Schule haben werden und wir uns so Schritt für Schritt wieder einem normalen Schulbetrieb nähern können.

19. Juni 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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