Informationen des Schulministeriums zu Notengebung, Versetzungen usw. unter Corona-Bedingungen

Wie bereits im vergangenen Schuljahr hat die Landesregierung mit Zustimmung des Schulausschusses des NRW-Landtags eine Reihe coronabedingter befristeter Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I und für die Oberstufe vorgenommen. Diese betreffen u.a.

  • die Regelungen zum Abschluss der Erprobungsstufe nach Klasse 6,
  • den Verzicht auf Monita (“blaue Briefe”) und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Versetzungsentscheidungen,
  • Ausnahmeregelungen in Bezug auf die sogenannte Verweildauer in der Erprobungsstufe, der Sekundarstufe I insgesamt und der gymnasialen Oberstufe sowohl bei Nichtversetzung wie auch im Falle einer freiwilligen Wiederholung einer Jahrgangsstufe sowie
  • erweiterte Möglichkeiten für Nachprüfungen.

Hier gelangen Sie zu den Informationen des Schulministeriums.

Mit allen Fragen im Detail wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Stufenleitungen, Frau Rubel für die Erprobungsstufe, Herrn Böhme für die Mittelstufe und Frau Grundner für die Oberstufe.

31. Mai 2021 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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