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Aktuelle Informationen des Ministeriums „zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten“
Mit einer Schulmail hat das Ministerium für Schule und Bildung heute (Montag, 30.11.) darüber informiert, welche Auswirkungen die Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderregierungen vom 25.11. für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben. Hier die wichtigsten Informationen zum Inhalt dieser und einer vorherigen Schulmail und zur Umsetzung dieser Regelungen bei uns.
- Montag, der 21. und Dienstag, der 22.12. sind in NRW unterrichtsfrei. In der Oberstufe dürfen für diese Tage geplante Klausuren stattfinden, sofern sie sich nicht problemlos verschieben lassen. Wir machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, damit der Abiturjahrgang alle Leistungsnachweise vor seinem Halbjahresende erbringen kann und für die Q1 eine Häufung von Klausuren im Januar vermieden wird. Allerdings finden nur am Montag den 21.12. die Klausuren für die Q1 und die Q2 wie geplant statt. Der 22.12. ist für alle unterrichtsfrei.
- Bei Bedarf sollen die Schulen – ggf. auch in Kooperation mehrerer Schulen – eine Notbetreuung für Schüler*innen bis zur Klasse 6 einrichten. Falls Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, nutzen Sie bitte dieses Formular des Ministeriums und informieren uns möglichst frühzeitig, spätestens aber bis zum 11.12., damit wir eine Grundlage für die Planung haben.
- In Bezug auf die Überlegungen zum Wechsel- oder Hybridunterricht z.B. mit halbierten Lerngruppen, stellt das Ministerium in der oben verlinkten Mitteilung fest, dass „Modelle eines stadt- oder kreisweiten Wechselunterrichts, unabhängig vom Infektionsgeschehen an der einzelnen Schule, … damit (d.h. mit der für NRW geltenden Verordnung zum Distanzlernen) nicht vereinbar und auch nicht erforderlich (sind)“. Daraus folgt, dass auch bei einer weiterhin hohen oder wieder steigenden 7-Tages-Inzidenz im Kreis Düren oder im näheren Schulumfeld ein Modell eines Wechsel- oder Hybridunterrichts, wie es gelegentlich nach den Informationen über die Beschlüsse vom vergangenen Mittwoch gewünscht wurde, nicht von der Schulleitung eingerichtet werden dürfte. Diese Form des Unterrichts sei nur zulässig, „(w)enn das Pandemiegeschehen an einer konkreten Schule dazu führt, dass Präsenzunterricht nicht mehr in ausreichendem Maß erteilt werden kann„.
- In Bezug auf die ebenfalls in den Beschlüssen vom 25.10. für die Schulen angekündigten Antigen-Schnelltests (und wohl auch die damit zusammenhängend angekündigten Veränderungen der Quarantäne-Regelungen im Falle einer Infektion von Schulangehörigen) heißt es in der Schulmail, man werde „nach Abstimmung mit dem dafür zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales schnellstmöglich und gesondert informieren“. (Alle Zitate aus der oben verlinkten Schulmail). Wir werden diese Informationen umgehend hier weitergeben.
Hoffen wir, dass wir ohne zu zahlreiche weitere Infektionsfälle und ohne größere Beeinträchtigungen durch Quarantänemaßnahmen durch die Zeit bis zu den Weihnachtsferien kommen.
- Danke, dass ihr liebe Schüler*innen dazu beitragt, indem ihr konsequent die Masken-, Abstands- und Hygieneregelungen und die festgelegten Sitzpläne einhaltet.
- Danke an Sie, liebe Eltern, dass Sie immer wieder dafür werben und Ihren Kindern die Notwendigkeit dieser Regelungen deutlich machen.
- Und danke an meine Kolleg*innen für die ebenso geduldige wie konsequente Werbung für die Einhaltung aller Regeln und die Bewältigung all der zusätzlichen Belastungen und Herausforderungen, die der Unterricht unter diesen schwierigen Bedingungen, der zusätzliche Distanzunterricht und die vielen kleinen und großen Sorgen unserer Kinder und Jugendlichen (neben manchen eigenen) mit sich bringen!
Bleibt ihr alle und bleiben Sie alle gesund!
Mit einem herzlichen Gruß, W. Arnoldt
30. November 2020
Autor: Karsten Engelmann
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