EILMELDUNG: Vorabitur-Klausur erst nach den Osterferien

Die neuerliche Mail des Schulministeriums legt Folgendes abschließend fest: Für den Fall, dass die notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zur Abiturprüfung noch nicht vollständig erbracht werden konnten, schreiben Schülerinnen und Schüler die ausstehenden Vorabiturklausuren nach den Osterferien. Auf diese Weise können sie mit einer Sitzung des zentralen Abiturausschusses spätestens bis zum 5. Mai 2020 rechtzeitig zu den ab dem 7. Mai angesetzten Nachschreibeterminen, die in den jeweiligen Runderlassen festgelegt sind, zur Abiturprüfung zugelassen werden.

Damit ist es uns nicht möglich, die ausstehende Klausur der Q2 im dritten Abiturfach wie vorgesehenen morgen schreiben zu lassen. Damit ist auch festgelegt, dass für alle Abiturient*innen die Abiturklausuren in der Zeit vom 07. bis 19.05. stattfinden werden.

Weitere Informationen zu den Folgen der Schulschließung folgen im Laufe des Tages. Eine ausführliche Information für unsere Abiturient*innen folgt in den kommenden Tagen

16. März 2020 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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