Reisen in Risikogebiete – Verpflichtungen für Schüler*innen und Eltern

Mit einem Erlass weist das Schulministerium darauf hin, dass bei Reisen in Risikogebiete in den jetzt bevorstehenden Herbstferien auch für Schüler*innen die generell gültigen Regelungen gelten, d.h.

  • dass dem zuständigen Gesundheitsamt der Aufenthalt in einem Risikogebiet umgehend bei der Rückkehr gemeldet werden muss,
  • sich Reiserückkehrer*innen unmittelbar in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben müssen
  • oder dem Gesundheitsamt gegenüber der Nachweis eines negativen Corona-Testergebnisses, das bei Rückkehr nicht älter als 48 Stunden sein darf, erbracht werden muss.

Zur Information stellen wir hier sowohl den Erlass des Schulministeriums als auch ein Merkblatt des Gesundheitsministeriums für Rückkehrer*innen aus Risikogebieten zur Verfügung.

Im Sinne des Schutzes der Gesundheit aller und der möglichst ununterbrochenen Teilnahme am Unterricht raten wir daher derzeit dringend dazu, die sich immer wieder ergebenden Veränderungen bei der Ausweisung von Risikogebieten im Auge zu behalten und eigene Reisepläne ggf. zu überprüfen bzw. zu revidieren.

Trotzdem: Jetzt schon allen schöne Ferien – und bleibt bzw. bleiben Sie gesund!

01. Oktober 2020 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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