Danke für Ihre Anerkennung – Bitte um Ihre Zurückhaltung

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

es ist eine wirklich schöne Tradition, dass Eltern und Schülerschaft sich zum Ende des Schuljahres bei den Lehrerinnen und Lehrern bedanken, die sich ja das Jahr über viel Mühe gegeben und sich vielfältig engagiert haben.

Manche haben vielleicht im Zusammenhang mit der großen Medienaufmerksamkeit für einen Fall vor einigen Monaten mitbekommen, dass es sehr enge rechtliche Vorgaben dafür gibt, welche Geschenke Lehrkräfte annehmen dürfen. Diese finden sich in einer “Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich” im Bildungsportal des Schulministeriums.

Dort ist unter anderem festgelegt, dass Geschenke unproblematisch sind, wenn sie “vom Anlass (zum Beispiel Verabschiedung einer Lehrkraft oder eines Schülerjahrgangs), Wert und auch vom Gegenstand her (Blumen, Pralinen) im allgemeinen Empfinden als angemessen zu bewerten” sind. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Geldgeschenke oder Gutscheine.

Wir Lehrer freuen uns also über Dank und Anerkennng. Und wir können uns unbeschwert freuen, wenn Sie uns nicht in den Konflikt bringen, ein gut gemeintes Geschenk möglicherweise zurückweisen zu müssen.

Danke für Ihr Verständnis

W. Arnoldt

17. Juni 2015 Autor:  Karsten Engelmann 0 Kommentare

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