Schulordnung
In unserer Schule und im Schulzentrum Kreuzau wollen wir das Zusammenleben vieler in deiner Gemeinschaft lernen und leben. In einer solchen Gemeinschaft haben alle Rechte und Pflichten, die zum Teil bereits durch Vorschriften und Gesetze geregelt sind. Das Leben in einer Gemeinschaft lässt sich nur dann gut gestalten, wenn sich jeder Einzelne von uns auch aus Überzeugung an vereinbarte Regeln hält.
Warum Regeln nötig sind
Unsere Gemeinschaft umfasst verschiedene Gruppen, die unterschiedliche Bedürfnisse, Interessen und Aufgaben haben:
Schülerinnen und Schüler wünschen sich Unterricht, in dem sie in einer ruhigen, entspannten Atmosphäre angstfrei lernen können. Sie wünschen sich eine lebendige Schule, in der sie Freunde finden, einen menschlichen Umgang miteinander lernen können, und in der sie mit ihren Stärken und Schwächen ernst genommen werden.
Lehrerinnen und Lehrer
möchten Wissen, Fertigkeiten und Werte vermitteln. Wie sie ihnen von
der Gesellschaft gestellten Auftrag erfüllen, wird durch ihre
eigenen Vorstellungen, Interessen und ihre Person mitgeprägt.
Eltern
geben ihre Kinder in die Obhut der Schule im Vertrauen darauf, dass
diese für erfolgreiches Lernen und für die Sicherheit und
Gesundheit der Kinder Sorge trägt.
Sekretärinnen und
Hausmeister sind die guten Geister, ohne die der Schulbetrieb
nicht denkbar wäre.
Reinigungskräfte unterstützen
uns dabei, unsere Klassen und das Schulgebäude sauber und ordentlich
zu halten.
Die Gemeinde als Schulträger sorgt
finanziell und organisatorisch für die Schule.
Es hängt von
uns ab, ob wir selbst und ob auch andere sich in Zukunft in unserer
Gemeinschaft wohl fühlen können. Es hängt von uns ab, ob wir gerne
hier leben, lernen und arbeiten.
1) Wie wir miteinander
umgehen
-Wir gehen höflich und fair
miteinander um.
-Wir verletzen einander nicht durch
Worte.
-Wir provozieren einander nicht und lassen uns nicht
provozieren.
-Wir verletzen einander nicht durch körperliche
Gewalt.
-Wir lösen Konflikte gewaltfrei.
-Wir hören einander
zu und bemühen uns, die Meinung anderer zu verstehen und zu
akzeptieren.
-Wir versuchen, Wünsche und Bedürfnisse
durchzusetzen, o h n e anderen zu schaden, und sind auch zu
Kompromissen bereit.
-Wir achten das Eigentum anderer.
-Wir
leihen uns Eigentum anderer nur mit deren Einverständnis.
-Wir
gehen sorgsam mit dem Eigentum anderer um, ebenso wie mit
Arbeitsmaterial, das uns die Schule zur Verfügung stellt.
-Wir
geben Geliehenes unaufgefordert in unversehrtem Zustand an den
Besitzer zurück.
2) Der Unterricht
Schüler und Lehrer bemühen sich
gleichermaßen um eine erfolgreiche gemeinsame Arbeit im
Unterricht:
-Wir bemühen uns, stets pünktlich zu
beginnen.
-Ist ein Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch
nicht in der Klasse, erkundigt sich der Klassensprecher im
Sekretariat danach, was zu tun ist.
-Als Schüler bemühen wir
uns, zu Beginn der Stunde ruhig zu werden.
-Wir hören einander
zu, lassen einander ausreden und rufen nicht in die Klasse.
-Wir
essen und trinken nicht im Unterricht. Ausnahmen werden mit dem
Fachlehrer abgesprochen.
-Wir packen unsere Sachen erst ein, wenn
die Arbeit beendet ist.
-Wir achten darauf, dass die
Unterrichtsstunden pünktlich beendet werden.
3)
Unser Schulgebäude, unser Schulgelände
Klassen- und
Fachräume, Toiletten, Flure, Vorhallen, Zugänge und unser ganzes
Schulgelände wollen wir in einem Zustand erhalten, bei dem sich alle
wohl fühlen können.
-Wir trennen Abfall wie in der Gemeinde
üblich, benutzen die entsprechenden Behälter und bemühen uns, die
Abfallmenge so gering wie möglich zu halten.
-Wir werfen keine
Lebensmittel weg.
-Wir bevorzugen umweltfreundliche
Getränkeflaschen und Pausenbrotbehälter, die wieder mit nach Hause
genommen werden. Wir verwenden nach Möglichkeit umweltfreundliche
Arbeitsmaterialien.
-Bei Schulveranstaltungen benutzen wir
Mehrweggeschirr und sorgen für die Reinigung.
-Wir zerstören und
beschmutzen kein Schul- oder Privateigentum, wir malen keine Graffiti
an Wände oder auf Gegenstände, wir respektieren die Gestaltung von
Klassen- und Fachräumen, Fluren, Aushängen und vom
Außengelände.
-Bei nassem Wetter halten wir uns in den Pausen
auf den befestigten Teilen des Schulhofes auf. Wir achten darauf,
dass wir nicht zu viel Schmutz in das Gebäude tragen.
-Wir verhalten uns im Aufenthaltsraum
so, dass man dort in Ruhe lesen, sich unterhalten oder arbeiten kann.
Mit Essen und Trinken gehen wir so vorsichtig um, dass Boden und
Möbel nicht verschmutzt werden.
4) Sicherheit und
Gesundheit
Wir wollen uns alle so verhalten, dass
Unfälle vermieden werden und niemand an seiner Gesundheit Schaden
nimmt.
-Während der Unterrichtszeiten verlassen wir Schüler
das Schulgelände nicht. Wo das Schulgelände endet, ist aus der
Skizze auf der Titelseite zu erkennen.-Auf dem Weg zur Schule und
nach Hause beachten wir die Verkehrsregeln und verhalten uns
umsichtig.
-In den Unterrichtsräumen hängen die
Regeln für das Verhalten im Falle eines Alarms aus. Alle Schüler
und Lehrer sollen sich mit diesen Plänen für den Notfall vertraut
machen.
-Wir stellen unsere Fahrräder an den Fahrradständern ab
und schließen sie ab. Wir spielen nicht an den Fahrrädern anderer
und achten darauf, dass sie nicht beschädigt werden.
-Bei Busfahrten – zB zu den
Sporthallen – steigen wir ein und aus, ohne zu drängeln und
bleiben während der Fahrt auf unseren Plätzen sitzen. Wir gehen
schonend mit den Bussen um und verzichten unterwegs auf Essen und
Trinken.
-Im Schulgebäude laufen, rennen und
toben wir nicht und spielen nicht Ball.
-In den großen Pausen und vor Beginn
des Unterrichts bis 7.40 h sollen sich alle Schüler auf dem Schulhof
oder in der Durchgangshalle zum Schulhof aufhalten.In einer
Regenpause, die durch zweimaliges Klingelzeichen angekündigt wird,
können Schüler sich in beiden Durchgangshallen aufhalten.
-Die Lehrer nehmen ihre
Pausenaufsichten pünktlich und gewissenhaft wahr.
-Tabakwaren, Alkohol und andere
Rauschmittel dürfen von Schülern nicht mitgebracht, nicht
weitergegeben und nicht konsumiert werden.
-Messer und andere Gegenstände, mit
denen jemand bedroht oder verletzt werden kann, dürfen nicht
mitgebracht werden.
-Wenn ein Schüler während der
Unterrichtszeit krank wird, bittet er den Lehrer, dies im Klassenbuch
zu notieren. Anschließend geht er zum Sekretariat, damit die Eltern
verständigt werden.
5) „Damit unsere Regeln eingehalten werden“
Schüler, Eltern und Lehrer haben sich große Mühe dabei gegeben, sinnvolle Regeln zu finden, die ein gutes Arbeiten und einen angenehmen Umgang miteinander möglich machen. Deshalb ist es auch nicht „cool“ oder „mutig“, wenn jemand diese Regeln verletzt.
Wir werden immer wieder gemeinsam überprüfen, ob sich unsere Regeln bewährt haben, oder ob Änderungen notwendig sind. Aber wir achten gemeinsam darauf, dass sie von allen eingehalten werden – das ist nicht nur Sache der Lehrer.
Wir wollen, dass bei uns Wiedergutmachung, Schadensausgleich und die Aufarbeitung von Versäumtem vor Strafe kommen. Aber alle sollen wissen, dass es Konsequenzen hat, wenn jemand einen anderen verletzt, fremdes Eigentum beschädigt, die gemeinsame Arbeit behindert, sich anderen gegenüber rücksichtslos oder besonders unfreundlich verhält.
Deshalb gehören folgende Verabredungen zu unseren Regeln hinzu:
-
Es ist die Sache aller, diejenigen, die gegen unsere Regeln verstoßen, auf ihr falsches Verhalten aufmerksam zu machen und um die Einhaltung der Schulordnung zu bitten. Auch in Konfliktfällen bemühen wir uns, ruhig und sachlich zu bleiben.
-
Wenn das Gespräch mit einem Schüler über dessen falsches Verhalten erfolglos bleibt, ist es richtig, einen Lehrer um Hilfe zu bitten. Dies darf nicht als „Petzen“ gelten.
-
Haben Schüler Kritik am Verhalten eines Lehrers, die sich nicht im Gespräch mit ihm ausräumen lässt, so wenden sie sich zunächst an ihren Klassenlehrer. Wer meint, zu Unrecht bestraft worden zu sein, kann sich zunächst auch an seinen Klassenlehrer wenden.
-
Es gibt an unserer Schule ein „Schiedsgremium“, das sich in besonders schweren Konfliktfällen um Ausgleich bemüht. Es besteht aus dem Vorsitzenden des Lehrerrates, dem SV-Verbindungslehrer, den beiden Schülersprechern und dem Schulleiter.
-
Wer jemand anderem Schaden oder Schmerzen zufügt, soll zu einer angemessenen Wiedergutmachung und einer (eventuell öffentlichen) Entschuldigung verpflichtet werden.
-
Wenn jemand Schuleigentum oder das Schulgebäude verschmutzt, soll er zur Beseitigung der Verschmutzung – eventuell auch außerhalb der Unterrichtszeit – verpflichtet werden. Beschädigt jemand Schuleigentum, so soll er zu einer angemessenen Beteiligung an der Beseitigung des Schadens verpflichtet werden. Es gibt außerdem rechtliche Regelungen zu Schadenersatzpflicht der Eltern.
-
In schweren Fällen, die Punkte 5 und 6 betreffen,sollen die Betroffenen zu einem Gespräch gebeten und gemeinsam mit ihnen eine Notiz angefertigt werden, die zu dem Schülerakten genommen wird. Hierüber sollen in der Regel die Eltern von der Schule informiert werden.
-
Wer den Unterricht immer wieder stört oder dauerhaft nicht bereit ist, mitzuarbeiten, kann zu einer Arbeit im Zusammenhang mit dem Unterricht oder – nachdem vorher die Eltern informiert wurden – zur Nacharbeit in der Schule verpflichtet werden. Dies soll dem Zweck der Aufarbeitung von versäumtem Unterrichtsstoff dienen.
-
Wenn jemand den Unterricht besonders behindert, kann er vom Lehrer von der laufenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden. Dies soll im Klassenbuch vermerkt und den Eltern mitgeteilt werden.
-
Wenn jemand durch sein Verhalten die Gemeinschaft erheblich belastet, kann er zu besonderen Arbeiten für die Gemeinschaft verpflichtet oder von Vergünstigungen oder der Teilnahme an Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.
-
Wenn jemand wiederholt seine Hausaufgaben nicht erledigt, soll dies im Klassenbuch vermerkt und den Eltern mitgeteilt werden. Schüler und Eltern sollen in diesem Fall vom Klassenlehrer beraten werden, wie zukünftig solche Schwierigkeiten zu vermeiden sind.
-
Über diese Maßnahmen hinaus gibt es die in der Allgemeinen Schulordnung genannten Ordnungsmaßnahmen, über die eine Klassenkonferenz entscheidet.
Unterseiten
10 Tage Vorschau
- Mittwoch, der 15. September 2010
- Fortbildungstag, unterrichtsfrei (außer Jgst. 12 und 13)
Kurznachrichten
- Das neue Halbjahr kann kommen!
- Der Stundenplan für das Schuljahr 2010/2011, 1. Halbjahr ist ab sofort hier verfügbar.
- Neues Logo veröffentlicht
- Endlich hat auch das Gymnasium Kreuzau ein eigenes Logo!



