Schulordnung

Das Zusammenleben in einem Schulzentrum braucht Regeln. Deshalb gibt es allgemeine Rechte und Pflichten.

Unsere Gemeinschaft umfasst verschiedene Gruppen, die unterschiedliche Bedürfnisse, Interessen und Aufgaben haben:

Schülerinnen und Schüler wünschen sich Unterricht, in dem sie in einer ruhigen, entspannten Atmosphäre angstfrei lernen können. Sie wünschen sich eine lebendige Schule, in der sie Freunde finden, einen menschlichen Umgang miteinander lernen können, und in der sie mit ihren Stärken und Schwächen ernst genommen werden.

Lehrerinnen und Lehrer möchten Wissen, Fertigkeiten und Werte vermitteln. Wie sie ihren von der Gesellschaft gestellten Auftrag erfüllen, wird durch ihre eigenen Vorstellungen, Interessen und ihre Person mitgeprägt.

Eltern geben ihre Kinder in die Obhut der Schule im Vertrauen darauf, dass diese für erfolgreiches Lernen und für die Sicherheit und Gesundheit der Kinder Sorge trägt.

Sekretärinnen und Hausmeister sind die guten Geister, ohne die der Schulbetrieb nicht denkbar wäre.

Reinigungskräfte
unterstützen uns dabei, unsere Klassen und das Schulgebäude sauber und ordentlich zu halten.

Die Gemeinde als Schulträger sorgt finanziell und organisatorisch für die Schule.

Es hängt von uns ab, ob wir selbst und ob auch andere sich in Zukunft in unserer Gemeinschaft wohl fühlen können. Es hängt von uns ab, ob wir gerne hier leben, lernen und arbeiten.

1)  Wie wir miteinander umgehen

-Wir gehen höflich und fair miteinander um.
-Wir verletzen einander nicht durch Worte.
-Wir provozieren einander nicht und lassen uns nicht provozieren.
-Wir verletzen einander nicht durch körperliche Gewalt.
-Wir lösen Konflikte gewaltfrei.
-Wir hören einander zu und bemühen uns, die Meinung anderer zu verstehen und zu akzeptieren.
-Wir versuchen, Wünsche und Bedürfnisse durchzusetzen, o h n e anderen zu schaden, und sind auch zu Kompromissen bereit.
-Wir achten das Eigentum anderer.
-Wir leihen uns Eigentum anderer nur mit deren Einverständnis.
-Wir gehen sorgsam mit dem Eigentum anderer um, ebenso wie mit Arbeitsmaterial, das uns die Schule zur Verfügung stellt.
-Wir geben Geliehenes unaufgefordert in unversehrtem Zustand an den Besitzer zurück.


2) Der Unterricht

Schüler und Lehrer bemühen sich gleichermaßen um eine erfolgreiche gemeinsame Arbeit im Unterricht:

-Wir bemühen uns, stets pünktlich zu beginnen.
-Ist ein Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, erkundigt sich der Klassensprecher im Sekretariat danach, was zu tun ist.
-Als Schüler bemühen wir uns, zu Beginn der Stunde ruhig zu werden.
-Wir hören einander zu, lassen einander ausreden und rufen nicht in die Klasse.
-Wir essen und trinken nicht im Unterricht. Ausnahmen werden mit dem Fachlehrer abgesprochen.
-Wir packen unsere Sachen erst ein, wenn die Arbeit beendet ist.

-Wir achten darauf, dass die Unterrichtsstunden pünktlich beendet werden.

3) Unser Schulgebäude, unser Schulgelände

Klassen- und Fachräume, Toiletten, Flure, Vorhallen, Zugänge und unser ganzes Schulgelände wollen wir in einem Zustand erhalten, bei dem sich alle wohl fühlen können.

-Wir trennen Abfall wie in der Gemeinde üblich, benutzen die entsprechenden Behälter und bemühen uns, die Abfallmenge so gering wie möglich zu halten.
-Wir werfen keine Lebensmittel weg.
-Wir bevorzugen umweltfreundliche Getränkeflaschen und Pausenbrotbehälter, die wieder mit nach Hause genommen werden. Wir verwenden nach Möglichkeit umweltfreundliche Arbeitsmaterialien.
-Bei Schulveranstaltungen benutzen wir Mehrweggeschirr und sorgen für die Reinigung.
-Wir zerstören und beschmutzen kein Schul- oder Privateigentum, wir malen keine Graffiti an Wände oder auf Gegenstände, wir respektieren die Gestaltung von Klassen- und Fachräumen, Fluren, Aushängen und vom Außengelände.
-Bei nassem Wetter halten wir uns in den Pausen auf den befestigten Teilen des Schulhofes auf. Wir achten darauf, dass wir nicht zu viel Schmutz in das Gebäude tragen.
-Wir verhalten uns im Aufenthaltsraum so, dass man dort in Ruhe lesen, sich unterhalten oder arbeiten kann. Mit Essen und Trinken gehen wir so vorsichtig um, dass Boden und Möbel nicht verschmutzt werden.


4) Sicherheit und Gesundheit

Wir wollen uns alle so verhalten, dass Unfälle vermieden werden und niemand an seiner Gesundheit Schaden nimmt.

-Während der Unterrichtszeiten verlassen wir Schüler das Schulgelände nicht. Wo das Schulgelände endet, ist aus der Skizze auf der Titelseite zu erkennen.
-Auf dem Weg zur Schule und nach Hause beachten wir die Verkehrsregeln und verhalten uns umsichtig.
-In den Unterrichtsräumen hängen die Regeln für das Verhalten im Falle eines Alarms aus. Alle Schüler und Lehrer sollen sich mit diesen Plänen für den Notfall vertraut machen.
-Wir stellen unsere Fahrräder an den Fahrradständern ab und schließen sie ab. Wir spielen nicht an den Fahrrädern anderer und achten darauf, dass sie nicht beschädigt werden.
-Bei Busfahrten – z.B. zu den Sporthallen – steigen wir ein und aus, ohne zu drängeln und bleiben während der Fahrt auf unseren Plätzen sitzen. Wir gehen schonend mit den Bussen um und verzichten unterwegs auf Essen und Trinken.
-Im Schulgebäude laufen, rennen und toben wir nicht und spielen nicht Ball.
-In den großen Pausen und vor Beginn des Unterrichts bis 7.40 h sollen sich alle Schüler auf dem Schulhof oder in der Durchgangshalle zum Schulhof aufhalten. In einer Regenpause, die durch zweimaliges Klingelzeichen angekündigt wird, können Schüler sich in beiden Durchgangshallen aufhalten.
-Die Lehrer nehmen ihre Pausenaufsichten pünktlich und gewissenhaft wahr.
-Tabakwaren, Alkohol und andere Rauschmittel dürfen von Schülern nicht mitgebracht, nicht weitergegeben und nicht konsumiert werden.
-Messer und andere Gegenstände, mit denen jemand bedroht oder verletzt werden kann, dürfen nicht mitgebracht werden.
-Wenn ein Schüler während der Unterrichtszeit krank wird, bittet er den Lehrer, dies im Klassenbuch zu notieren. Anschließend geht er zum Sekretariat, damit die Eltern verständigt werden.

5) Einhaltung vereinbarter Regeln

Schüler, Eltern und Lehrer haben sich große Mühe dabei gegeben, sinnvolle Regeln zu finden, die ein gutes Arbeiten und einen angenehmen Umgang miteinander möglich machen. Deshalb ist es auch nicht „cool“ oder „mutig“, wenn jemand diese Regeln verletzt.

Wir werden immer wieder gemeinsam überprüfen, ob sich unsere Regeln bewährt haben, oder ob Änderungen notwendig sind. Aber wir achten gemeinsam darauf, dass sie von allen eingehalten werden – das ist nicht nur Sache der Lehrer.

Wir wollen, dass bei uns Wiedergutmachung, Schadensausgleich und die Aufarbeitung von Versäumtem vor Strafe kommen. Aber alle sollen wissen, dass es Konsequenzen hat, wenn jemand einen anderen verletzt, fremdes Eigentum beschädigt, die gemeinsame Arbeit behindert, sich anderen gegenüber rücksichtslos oder besonders unfreundlich verhält.

Deshalb gehören folgende Verabredungen zu unseren Regeln hinzu:

  1. Es ist die Sache aller, diejenigen, die gegen unsere Regeln verstoßen, auf ihr falsches Verhalten aufmerksam zu machen und um die Einhaltung der Schulordnung zu bitten. Auch in Konfliktfällen bemühen wir uns, ruhig und sachlich zu bleiben.
  2. Wenn das Gespräch mit einem Schüler über dessen falsches Verhalten erfolglos bleibt, ist es richtig, einen Lehrer um Hilfe zu bitten. Dies darf nicht als „Petzen“ gelten.
  3. Haben Schüler Kritik am Verhalten eines Lehrers, die sich nicht im Gespräch mit ihm ausräumen lässt, so wenden sie sich zunächst an ihren Klassenlehrer. Wer meint, zu Unrecht bestraft worden zu sein, kann sich zunächst auch an seinen Klassenlehrer wenden.
  4. Es gibt an unserer Schule ein „Schiedsgremium“, das sich in besonders schweren Konfliktfällen um Ausgleich bemüht. Es besteht aus dem Vorsitzenden des Lehrerrates, dem SV-Verbindungslehrer, den beiden Schülersprechern und dem Schulleiter.
  5. Wer jemand anderem Schaden oder Schmerzen zufügt, soll zu einer angemessenen Wiedergutmachung und einer (eventuell öffentlichen) Entschuldigung verpflichtet werden.
  6. Wenn jemand Schuleigentum oder das Schulgebäude verschmutzt, soll er zur Beseitigung der Verschmutzung – eventuell auch außerhalb der Unterrichtszeit – verpflichtet werden. Beschädigt jemand Schuleigentum, so soll er zu einer angemessenen Beteiligung an der Beseitigung des Schadens verpflichtet werden. Es gibt außerdem rechtliche Regelungen zu Schadenersatzpflicht der Eltern.
  7. In schweren Fällen, die Punkte 5 und 6 betreffen, sollen die Betroffenen zu einem Gespräch gebeten und gemeinsam mit ihnen eine Notiz angefertigt werden, die zu dem Schülerakten genommen wird. Hierüber sollen in der Regel die Eltern von der Schule informiert werden.
  8. Wer den Unterricht immer wieder stört oder dauerhaft nicht bereit ist, mitzuarbeiten, kann zu einer Arbeit im Zusammenhang mit dem Unterricht oder – nachdem vorher die Eltern informiert wurden – zur Nacharbeit in der Schule verpflichtet werden. Dies soll dem Zweck der Aufarbeitung von versäumtem Unterrichtsstoff dienen.
  9. Wenn jemand den Unterricht besonders behindert, kann er vom Lehrer von der laufenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden. Dies soll im Klassenbuch vermerkt und den Eltern mitgeteilt werden.
  10. Wenn jemand durch sein Verhalten die Gemeinschaft erheblich belastet, kann er zu besonderen Arbeiten für die Gemeinschaft verpflichtet oder von Vergünstigungen oder der Teilnahme an Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.
  11. Wenn jemand wiederholt seine Hausaufgaben nicht erledigt, soll dies im Klassenbuch vermerkt und den Eltern mitgeteilt werden. Schüler und Eltern sollen in diesem Fall vom Klassenlehrer beraten werden, wie zukünftig solche Schwierigkeiten zu vermeiden sind.
  12. Über diese Maßnahmen hinaus gibt es die in der Allgemeinen Schulordnung genannten Ordnungsmaßnahmen, über die eine Klassenkonferenz entscheidet.